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Ich habe die Nutzniessung an der Liegenschaft meiner Eltern erhalten. Muss ich die Liegenschaft versteuern? Ja. Vermögen, an dem Nutzniessung besteht, wird dem Nutzniesser zugerechnet und ist folglich von ihm und nicht vom Eigentümer zu versteuern.
Wie ermittelt sich der Steuerwert meines selbst genutzten Einfamilienhauses? Der Steuerwert von Grundstücken und Liegenschaften wird grundsätzlich nach dem Verkehrswert ermittelt. Selbst genutzte Einfamilienhäuser und Stockwerkeigentumswohnungen werden auf der Basis des Realwertes bewertet. Der Realwert setzt sich zusammen aus dem Gebäudewert und dem Landwert. Als Gebäudewert gilt der indexierte Gebäudeversicherungswert unter Berücksichtigung der Altersentwertung. Der Landwert entspricht dem relativen Landwert, der sich aus dem absoluten Landwert gemäss Bodenwertkatalog ableitet und die altersabhängige Nutzungsintensität berücksichtigt.
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