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Heirat Steuerpflichtige Personen, die im Laufe der Steuerperiode geheiratet haben, werden für das Jahr der Eheschliessung nach den Grundsätzen für in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe lebende Ehegatten besteuert. Die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare wird gleich behandelt wie die Ehe. Das Einkommen und Vermögen wird unabhängig vom Güterstand zusammengerechnet.
Trennung und Scheidung Steuerpflichtige Personen, die im Laufe der Steuerperiode nicht mehr in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben bzw. in mehr in ungetrennter Partnerschaft leben, werden für das Jahr der Trennung oder Scheidung bzw. der Trennung oder Auflösung der Partnerschaft nach nach den Grundsätzen für allein stehende Personen besteuert.
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