zum Text Logo: Baselstab / Basel-Stadt FinanzdepartementSteuerverwaltung
Navigation Hauptkapitel / Home / Aktuell / Steuersystem / Steuerpflicht / Steuererklärung / Steuerzahlung / Drucksachen / Tools / Links / FAQ / /
Metanavigation Suche / Kontakt
Kirchensteuern
Unterkapitel gewählt Steuersystem
Kantonale Steuern
Gemeindesteuern
Unterkapitel Bundessteuern
Kirchensteuern
Unterkapitel Steuerarten
Unterkapitel Steuergesetzgebung
Steuerrechtsprechung
Abstand-Zeile
Leerzeile
Online Dienste
Leerzeile
Telefon Dienste
Abstand-Zeile
Leerzeile
BalTax
Leerzeile
Steuerrechner
Abstand-Zeile
Leerzeile
Download Software
Leerzeile
 Adobe Reader
Leerzeile
 SnapForm Viewer
Kirchensteuern

Seite vorlesen

Die vier Kirchen des Kantons Basel-Stadt erheben als öffentlich-rechtliche Körperschaften von den natürlichen Personen, die im Kantonsgebiet wohnhaft sind und der Kirche angehören, eine Steuer auf der Grundlage der basel-städtischen Einkommenssteuer. Die Kirchensteuer beträgt bei der Evangelisch-Reformierten Kirche, der Römisch-Katholischen Kirche und der Christkatholischen Kirche 8 Prozent der kantonalen Einkommenssteuer. Die Israelitische Gemeinde Basel erhebt von ihren Mitgliedern als Steuer 12 Prozent der kantonalen Einkommenssteuer, im Minimum aber CHF 50.- und im Maximum CHF 20'400.-.
  
Evangelisch-Reformierte Kirche Basel-Stadt
Römisch-Katholische Kirche Basel-Stadt
Christkatholische Kirche Basel-Stadt
Israelitische Gemeinde Basel