|
|
 |
 |
 |
|
Steuerpflichtige Personen Natürliche und juristische Personen bezahlen bei Planungsmassnahmen an Grundstücken und Liegenschaften, welche zu einem Merhrwert führen, eine Mehrwertabgabe.
Steuerbemessung Grundlage für die Bemessung der Mehrwertabgabe ist der Mehrwert. Als Mehrwert gelten die Einzonungs-, Umzonungs- und Sondernutzungsmehrwerte, wenn die Planungsmassnahmen zu einer Erhöhung der zonenmässigen Bruttogeschossfläche führen, oder die Bodenwertsteigerungen. Unter Bruttogeschossfläche wird die gesamte Nutzungsfläche eines Gebäudes einschliesslich der Wände verstanden.
Steuerberechnung Die Mehrwertabgabe wird in der Regel pro Quadratmeter Bruttogeschossfläche, welcher mehr erstellt wird, mit einem pauschalen Quadratmetersatz festgesetzt. Der Abgabensatz beträgt höchstens 60 Prozent des durch die Planungsmassnahme ausgelösten Mehrwertes.
|
 |
|
|