Kanton Basel-Stadt mit geringerem Defizit als erwartet

Die Rechnung 2016 des Kantons Basel-Stadt schliesst mit einem Defizit von 452 Mio. Franken ab und ist damit deutlich besser als das Budget, welches von einem Defizit von 952 Mio. Franken ausging. Verantwortlich für das Minus in der Kantonskasse ist die Pensionskassen-Reform, die per 1. Januar 2016 umgesetzt wurde. Um die Pensionskassen-Reform bereinigt, resultiert für 2016 ein Überschuss von 562 Mio. Franken. Die Verbesserungen gegenüber dem Budget sind zu einem wesentlichen Teil auf Sonderfaktoren bei den Steuererträgen und eine Aufwertung des Finanzvermögens zurückzuführen. Ohne diese Einmaleffekte ergibt sich ein Überschuss von 232 Mio. Franken. Der Kanton Basel-Stadt weist damit einen erfreulich soliden Finanzhaushalt auf. Die Pensionskassen-Reform und das hohe Investitionsniveau konnten zu einem grossen Teil aus eigenen Mitteln finanziert werden.

Budgetabweichungen auf der Ertragsseite
Die Rechnung schliesst um 501 Mio. Franken besser als budgetiert ab. Die Abweichungen sind vor allem der Ertragsseite zuzuschreiben. So fiel der Steuerertrag insgesamt um 276 Mio. Franken höher aus als erwartet. Bei den juristischen Personen liegt der Ertrag 130 Mio. Franken über dem Budget. Dabei ist mit 110 Mio. Franken der Grossteil auf einmalige Sondererträge aus alten Steuerjahren zurückzuführen. Der Steuerertrag der natürlichen Personen ist um 71 Mio. Franken besser als budgetiert. Die Vermögensgewinnsteuern und die Vermögensverkehrssteuern überschritten aufgrund eines überdurchschnittlichen Volumens an Transaktionen mit 55 Mio. Franken bzw. 15 Mio. Franken das Budget ebenfalls.

Der Anteil an der direkten Bundessteuer fiel um 41 Mio. Franken höher aus als erwartet, wobei mit 31 Mio. Franken der Grossteil wiederum auf einmalige Sondererträge aus alten Steuerjahren zurückzuführen ist. Ferner wurde die SNB-Ausschüttung in Höhe von 16 Mio. Franken nicht budgetiert. Demgegenüber waren Mehraufwendungen von 18 Mio. Franken für Rückstellungen Altlastensanierung und von 15 Mio. Franken bei der Sozialhilfe zu verzeichnen. Das Budget der Departemente wurde insgesamt um rund 2 Mio. Franken leicht überschritten. Das Finanzergebnis schliesst um 173 Mio. Franken besser als budgetiert ab. Verantwortlich hierfür sind vor allem die Neubewertung der Liegenschaften im Finanzvermögen und höhere Verzugszinsen bei den Steuern von 18 Mio. Franken.

Rechnung geprägt von Sonderfaktoren
Drei Sonderfaktoren prägen den Rechnungsabschluss 2016 massgeblich. Die Pensionskassen-Reform belastet die Rechnung mit rund einer Milliarde Franken. Zum einen werden die Darlehen an die Destinatäre aus der Pensionskassen-Ausfinanzierung der Jahre 2008 und 2010 nicht mehr weiter amortisiert, was die Erfolgsrechnung mit 602 Mio. Franken verschlechtert. Zum anderen belastet die Besitzstandseinlage die Erfolgsrechnung mit 412 Mio. Franken. Die Pensionskassen-Reform konnte mit einem um 3 Mio. Franken geringeren Aufwand leicht unter dem budgetierten Wert umgesetzt werden.

Beim Finanzergebnis führt die Aufwertung des Finanzvermögens zu einer Verbesserung um 119 Mio. Franken. Hauptverantwortlich hierfür ist eine verfeinerte Bewertungsmethodik für die Liegenschaften im Finanzvermögen. Die Bewertungsparameter werden jährlich überprüft und an veränderte Marktbedingungen angepasst, wobei im Bereich der Investitionsplanung und der risikogewichteten Zu- und Abschläge der Diskontsätze Anpassungen vorgenommen wurden. Die damit notwendig gewordenen Risikoadjustierungen führten bei den Baurechten zu einer Senkung des Diskontsatzes von 5% auf 4.5%.

Beim höheren Steuerertrag sind 162 Mio. Franken und beim Anteil an der direkten Bundessteuer 31 Mio. Franken auf Sondererträge alter Steuerjahre und Einmaleffekte zurückzuführen. Ohne all diese Sonderfaktoren schliesst die Rechnung 2016 mit einem Überschuss von 232 Mio. Franken ab.

Höherer Steuerertrag auch gegenüber dem Vorjahr
Mit 2.926 Mrd. Franken fiel der Steuerertrag auch gegenüber der Jahresrechnung 2015 um 141 Mio. Franken höher aus, was den dritten Anstieg in Folge bedeutet. Zu einer Zunahme kam es vor allem bei den Steuererträgen der juristischen Personen (+102 Mio. Franken gegenüber dem Vorjahr). Auch die Vermögensgewinnsteuern und die Vermögensverkehrssteuern stiegen um insgesamt 55 Mio. Franken. Nur die Erträge aus den Steuern natürlicher Personen gingen infolge von Mindererträgen bei den Vermögenssteuern um 13 Mio. Franken gegenüber dem Vorjahr zurück. Ohne die Sondereffekte von 162 Mio. Franken beläuft sich der Fiskalertrag für das Jahr 2016 auf rund 2.764 Mrd. Franken.

Investitionen zu fast drei Vierteln aus eigenen Mitteln finanziert
Die Nettoinvestitionen beliefen sich im Jahr 2016 auf 373 Mio. Franken und sind somit etwas niedriger als 2015 mit 394 Mio. Franken. Ursprünglich waren 432 Mio. Franken budgetiert worden, die geplanten Investitionen wurden somit zu 86.4% ausgeschöpft. Der Selbstfinanzierungsgrad liegt bei 72.1%. Trotz Pensionskassen-Reform konnte der Kanton fast drei Viertel der Investitionen aus eigenen Mitteln finanzieren. Durch den negativen Finanzierungssaldo von -135 Mio. Franken erhöhen sich die Nettoschulden auf 1.969 Mrd. Franken. Die Nettoschuldenquote steigt von 2.9 Promille im Vorjahr auf 3.0 Promille im Berichtsjahr.

Struktureller Überschuss soll für mehrheitsfähige Steuerreform genutzt werden
Die durchwegs positiven Ergebnisse der Jahre 2005 bis 2015 ermöglichten einen Schuldenabbau, der die Grundlage für die im 2016 durchgeführte Pensionskassen-Reform bildete. Gemäss dem im letzten Herbst präsentierten Finanzplan 2017-2020, welcher für die Jahre 2017 bis 2019 Überschüsse zwischen 110 und 140 Mio. Franken vorsieht, ist zudem weiterhin mit einer positiven Entwicklung des Staatshaushalts zu rechnen. Die Regierung erachtet es als unverzichtbar, für die kommenden Jahre über einen nachhaltigen Handlungsspielraum zu verfügen. Sie wird darum ihre vorsichtige Ausgabenpolitik beibehalten.

Der strukturelle Überschuss soll insbesondere für ein mehrheitsfähiges Nachfolgepaket zur Unternehmenssteuerreform III eingesetzt werden. Für den Standort Basel und die Nachhaltigkeit der Kantonsfinanzen ist ein Paket unverzichtbar, welches die internationale Akzeptanz wieder herstellt, die Attraktivität des Standorts sichert und die nötigen Einnahmen erhält. Unter dem Titel „Steuervorlage 17“ haben Bund und Kantone die Arbeiten für eine neue Bundesvorlage in Angriff genommen. Bis Sommer 2017 sollen deren Eckwerte stehen. Der Kanton Basel-Stadt setzt sich mit aller Kraft dafür ein, dass auf Bundesebene schnell eine neue mehrheitsfähige Vorlage entsteht. Die Umsetzung auf kantonaler Ebene soll neben dem Umbau der Unternehmensbesteuerung auch Entlastungen für die Bevölkerung enthalten, wie es der Regierungsrat in der Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagen hat.

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