Bund und Kantone wollen Schwachstellen im nationalen Finanzausgleich beheben

Die Konferenz der NFA-Geberkantone begrüsst den Richtungsentscheid des Bundesrats zugunsten des von der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) vorgeschlagenen Massnahmenpakets und insbesondere des Systemwechsels zur Berechnung des Ressourcenausgleichs. Für die ressourcenstarken Kantone bleibt die integrale Umsetzung des Gesamtpakets eine wichtige Voraussetzung für die Ausgewogenheit des Kompromisses zwischen den Kantonen.

Schwerpunkt des dritten Wirksamkeitsberichts bilden die Vorschläge der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK). Mit grossem Mehr beschloss die KdK am 17. März 2017 ein Gesamtpaket zur Optimierung des Finanzausgleichs. Der Bundesrat anerkennt im Wirksamkeitsbericht die Schwachstellen des geltenden NFA-Systems und unterstützt den Systemwechsel beim Ressourcenausgleich. Die Dotation soll künftig rein rechnerisch aufgrund der Disparitäten festgelegt werden. Dazu wird das minimale Ausgleichsziel von 85% auf 86,5% erhöht und neu garantiert und der Bundesanteil wird zudem auf das verfassungsmässige Maximum fixiert.

Die Umsetzung des Massnahmenpakets per 2020 reduziert die Dotation des Ressourcenausgleichs. Über die Verwendung der dadurch frei werdenden Bundesmittel will der Bundesrat zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. Die NFA-Geberkantone erwarten daher, dass sich der Bund und die Kantone spätestens im Rahmen der Botschaft über die Mittelverwendung einigen. Die Aufstockung des soziodemografischen Lastenausgleichs ist für die ressourcenstarken Kantone unverzichtbar.

Der KdK-Kompromiss erfordert von den ressourcenstarken Kantonen sehr grosse Zugeständnisse. Die Überdotation, welche 2018 gemäss geltendem Mindestziel 937 Mio. Franken beträgt, wird nur zum Teil und schrittweise abgebaut. Ausserdem bedeutet die Garantie und Erhöhung des Mindestziels ein zusätzliches finanzielles Risiko, und die korrekte Gewichtung der Gewinne der juristischen Personen im Ressourcenpotenzial wird weiter hinausgezögert. Die ressourcenstarken Kantone unterstützen jedoch das integrale Gesamtpaket im Sinne eines Kompromisses zur Optimierung des Finanz- und Lastenausgleichs.

Die NFA-Geberkantone sind überzeugt, dass eine einvernehmliche Lösung unter den Kantonen und mit dem Bund den nationalen Zusammenhalt stärkt und die Akzeptanz des Ressourcen- und Lastenausgleichs deutlich verbessert. Die Konferenz der NFA-Geberkantone wird sich im Rahmen der Vernehmlassung zum dritten Wirksamkeitsbericht detailliert zur Stellungnahme und zum Umsetzungsvorschlag des Bundesrats äussern.

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