Der Kanton Basel-Stadt budgetiert für 2019 einen Überschuss von 121 Mio. Franken

Der Kanton Basel-Stadt rechnet für das Jahr 2019 mit einem Budgetüberschuss von 121 Mio. Franken. Die Finanzlage des Kantons Basel-Stadt ist weiterhin erfreulich stabil, so dass eine solide Grundlage für die kantonale Umsetzung der Steuervorlage 17 besteht. Angesichts der soliden Finanzlage beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, auf eine Umsetzung des vorgezogenen Budgetpostulates zu verzichten.

Der Kanton weist weiterhin eine sehr gesunde und stabile Finanzlage auf. Für das Jahr 2019 wird mit einem Überschuss von 121 Mio. Franken gerechnet. Der erwartete Überschuss bewegt sich damit in einer ähnlichen Grössenordnung wie im Vorjahr. Auch für die weiteren Planjahre 2020 bis 2022 werden – ohne Berücksichtigung der Steuervorlage 17 (SV 17) – positive Resultate in derselben Grössenordnung erwartet. Dieser finanzielle Spielraum soll für eine Steuervorlage verwendet werden, welche auch der Gesamtbevölkerung direkt zugutekommt.

Erhöhung der kantonalen Beiträge an die Prämienverbilligung
Zur Entlastung der Bevölkerung ist eine Erhöhung der Prämienverbilligungen um 10 Mio. Franken für 2019 vorgesehen, die den unteren Mittelstand entlastet. Die Massnahme ist Teil der kantonalen Umsetzung der SV 17, welche für die Bevölkerung ab 2019 schrittweise Entlastungen von insgesamt 150 Mio. Franken in Form von Steuersenkungen und sozialen Ausgleichsmassnahmen vorsieht. Bei der Prämienverbilligung müssen 2019 neben dem Ausbau im Zuge der SV 17 aufgrund der steigenden Durchschnittsprämien und Fallzahlen 2.4 Mio. Franken mehr in diesem Bereich budgetiert werden. Insgesamt übersteigen die Ausgaben für die Prämienverbilligungen das Vorjahresbudget um 12.4 Mio. Franken. Bei den Ergänzungsleistungen IV und AHV wird ebenfalls mit höheren Kosten gerechnet (+10.9 Mio. Franken im Vergleich zum Budget 2018), die grösstenteils auf die vorgesehene Gesetzesänderung auf Bundesebene zurückzuführen ist.

Anpassung der Löhne an die Teuerung  
Aufgrund der gesetzlichen Regelung wurden die Löhne bis anhin solange nicht der Teuerung angepasst, bis die aus den letzten Jahren kumulierte Negativteuerung kompensiert ist. Trotz einer Jahresteuerung von 1.1% wurden daher die Löhne 2018 nicht der Teuerung angepasst. Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass auf die weitere Verrechnung der verbleibenden kumulierten Minusteuerung von 1.2% verzichtet werden soll. Das Staatspersonal hat seit vielen Jahren trotz steigenden Belastungen (beispielsweise durch steigende Krankenkassenprämien) keinen Teuerungsausgleich mehr erhalten. Der Regierungsrat will damit vielen anderen grossen regionalen Arbeitgebern folgen, die bereits für 2018 einen Teuerungsausgleich vorgesehen hatten. Er beantragt daher dem Grossen Rat, den Teuerungsausgleich 2019 zu gewähren. Für den Teuerungsausgleich sind im Budget 10.3 Mio. Franken vorgesehen.

Mehrausgaben in verschiedenen Bereichen
Die Einnahmen aus dem Mehrwertabgabefonds fallen entsprechend der Bautätigkeit an. Im Jahr 2018 wurde der Baubeginn von grösseren Projekten erwartet, die zu einmaligen Mehreinnahmen im Fonds führten. Für 2019 ist im Vergleich zum Jahr 2018 daher mit einem Rückgang um rund 9 Mio. Franken zu rechnen. Für den Ausbau des Tagesstruktur- und Tagesbetreuungsangebots sind rund 4 Mio. Franken vorgesehen. Der Anstieg der Anzahl Schülerinnen und Schüler an der Primar- und Sekundarschule führt zu einem Mehraufwand von rund 4 Mio. Franken. Aufgrund der Tariferhöhung des Tarifverbundes Nordwestschweiz wurde das Globalbudget Öffentlicher Verkehr 2017 um 4 Mio. Franken reduziert. Da der prognostizierte Mehrerlös nicht eingetroffen ist, soll die Reduktion rückgängig gemacht werden. Aufgrund eines Bundesgerichtsurteils müssen die Versicherer nicht mehr für die Vergütung der Materialien der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) in Pflegeheimen und bei Spitexleistungen aufkommen. Es ist mit Mehrkosten für den Kanton von rund 4 Mio. Franken zu rechnen. Bei den Aufwendungen für stationäre Spitalbehandlungen ist mit einer Erhöhung von rund 3 Mio. Franken zu rechnen. 

Erhöhung Globalbudget des Kunstmuseums
Als Übergangsmassnahme wurde mit einem Nachtrag das Budget 2018 des Kunstmuseums um rund eine Mio. Franken erhöht. Die externe Betriebsanalyse hat nun gezeigt, dass für eine nachhaltige Finanzierung des Kunstmuseums rund zwei Millionen Franken notwendig sind. Das Globalbudget 2019 des Kunstmuseums wurde daher gegenüber 2018 um eine Mio. Franken erhöht.

Stabile Steuererträge
Die wirtschaftlichen Aussichten des Kantons Basel-Stadt sind erfreulich. BAK prognostiziert, dass die Wirtschaft des Kantons in den nächsten Jahren im schweizerischen Vergleich überdurchschnittlich stark wachsen wird. Bei den Steuern der natürlichen Personen wird erwartet, dass die positive wirtschaftliche Entwicklung und die wachsende Bevölkerung zu Mehreinnahmen von rund 44 Mio. Franken führen werden. Bei den Gewinn- und Kapitalsteuern wird mit rund 11 Mio. Franken höheren Einnahmen gerechnet.

Tiefere Investitionsausgaben
Für 2019 sind Nettoinvestitionen von 309 Mio. Franken budgetiert. Sie liegen damit 44 Mio. Franken unter dem Wert des Vorjahresbudgets. Die Investitionen in die Hochbauten im Verwaltungsvermögen fallen niedriger aus. Hier wurden die meisten Schulvorhaben, die im Zusammenhang mit der Umsetzung der Harmonisierung der obligatorischen Schulen (HarmoS) und der Einführung der Tagesstrukturen angefallen sind, inzwischen fertiggestellt. Für 2019 werden grössere Investitionen in die Sanierung der Kläranlage ARA Basel, in den Erhalt der Strasseninfrastruktur und die Sanierung der Kaserne getätigt.

Verzicht auf Umsetzung des vorgezogenen Budgetpostulates
Das vorgezogene Budgetpostulat Wüest-Rudin und Konsorten fordert, dass das Zweckgebundene Betriebsergebnis im Budget 2019 auf dem Niveau Budget 2018 begrenzt wird. Auf einen Grossteil der Ausgaben hat der Regierungsrat kurzfristig keinen Einfluss, da diese gesetzlich vorgegeben sind. Hierzu zählen insbesondere Bereiche im Sozial- und Gesundheitsbereich. Auch das erwartete Bevölkerungswachstum führt z.B. im Schulbereich zu unausweichlichen Mehrausgaben. Für eine Umsetzung des Budgetpostulates müssten diese zwingenden Mehrausgaben mittels eines Sparpakets durch Kürzungen an anderen Stellen eingespart werden. Der Regierungsrat hat Massnahmen zur Umsetzung des vorgezogenen Budgetpostulates erarbeitet. Die aufgelisteten Massnahmen würden zu einer jährlichen Entlastung des Finanzhaushaltes im Umfang von 47 Mio. Franken führen. Der Regierungsrat lehnt die Umsetzung dieser Massnahmen ab.

Klammert man die Pensionskassenreform aus, so weist Basel-Stadt seit über 10 Jahren schwarze Zahlen aus. Auch das Budget 2019 rechnet mit einem Überschuss von 121 Mio. Franken. Der Kanton Basel-Stadt weist einen soliden Finanzhaushalt auf. Für die Umsetzung eines Sparpakets besteht aus Sicht des Regierungsrates kein Anlass. Der Regierungsrat beantragt daher dem Grossen Rat, auf die Umsetzung des vorgezogenen Budgetpostulates zu verzichten. Der Regierungsrat legt dem Grossen Rat ein ausgewogenes Budget mit einem moderaten Wachstum der Ausgaben vor.

Ausblick geprägt von der Umsetzung des Basler Kompromisses zur SV 17
Ohne die SV 17 wird für die Finanzplanjahre 2020 bis 2022 mit Überschüssen zwischen 110 und 123 Mio. Franken gerechnet. Diese Ausgangslage erlaubt die Umsetzung des Basler Kompromisses zur SV 17, welcher neben der eigentlichen Reform der Unternehmensbesteuerung auch Begleitmassnahmen zu Gunsten der Bevölkerung enthält: Der Basler Kompromiss entlastet die Bevölkerung insgesamt um 150 Mio. Franken (Steuersenkungen bei den Einkommenssteuern: 70 Mio. Franken; Ausbau Prämienverbilligung: 10 Mio. Franken; Erhöhung Familienzulagen: 70 Mio. Franken). Der kantonale Finanzhaushalt wird in den Planjahren ab 2020 strukturell mit 150 Mio. Franken belastet. Hinzu kommen temporäre Übergangskosten von bis zu 40 Mio. Franken. Unter Berücksichtigung der SV 17 kommt es deshalb im Finanzplan temporär zu Defiziten. Dank der vorsichtigen Ausgabenpolitik und dem Abbau der Nettoschuldenquote in den vergangenen Jahren sind die in der Übergangsphase zu erwartenden Defizite verkraftbar. Die Nettoschuldenquote des Kantons Basel-Stadt steigt gemäss Finanzplan von 2.8‰ (Budget 2019) auf 3.4‰ (2022). Sie bleibt damit deutlich unter der gesetzlich zulässigen Nettoschuldenquote von 6.5‰.

Im Finanzplan nicht enthalten ist die von den Kantonen vorgeschlagene Optimierung des NFA, welche voraussichtlich noch dieses Jahr ins Bundesparlament kommt. Der Kanton Basel-Stadt unterstützt die von der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) vorgeschlagene Optimierung des Nationalen Finanzausgleichs. Ein zentrales Element der Einigung bildet der neue Modus zur Steuerung der Dotation des Ressourcenausgleichs. Die Ausgleichssumme würde sich künftig am Bedarf ausrichten, statt automatisch zu wachsen. Zudem sollen in Zukunft die soziodemographischen Lasten besser abgegolten werden. Ohne Optimierung des NFA ist in den kommenden Jahren eine Mehrbelastung des Kantons Basel-Stadt von bis zu 20 Mio. Franken p.a. im NFA zu erwarten. Die vorgeschlagene Optimierung würde demgegenüber zu einer Entlastung um einen zweistelligen Millionenbetrag ab 2020 führen.

Beilage_1_Kennzahlen_Kanton_Basel-Stadt
Beilage_2_Erfolgsrechnung_Kanton_Basel-Stadt
Beilage_3_Finanzplan_Kanton_Basel-Stadt
Beilage_4_Budget 2019_Präsentation
Beilage_5_Budget 2019_Stellungnahme
Beilage_6_Budget 2019_Massnahmenliste

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