Fragen und Antworten

Einkommensteuer

Ich bin Rentner und beziehe eine AHV-Rente. In welchem Umfang ist die AHV-Rente steuerbar?

Leistungen aus der AHV und IV sind im Umfang von 100 Prozent steuerbar. Infolge der Mehrbelastung durch die volle Besteuerung ermässigt sich die Einkommenssteuer für Bezüger und Bezügerinnen solcher Renten bis und mit Steuerperiode 2003 um CHF 350.- pro Jahr. Die Ermässigung reduziert sich linear ab Steuerperiode 2004 jährlich jeweils um CHF 50.-. Ab Steuerperiode 2009 erfolgt keine Ermässigung mehr. Wohnt die steuerpflichtige Person in den Gemeinden Bettingen oder Riehen, so wird der Ermässigung anteilig in Abzug gebracht.
 

Ich beziehe Ergänzungsleistungen zur AHV. Sind die Ergänzungsleistungen steuerbar?

Nein. Ergänzungsleistungen sind steuerfrei.


Wie berechnet sich der Eigenmietwert meines selbst genutzten Einfamilienhauses?

Der Eigenmietwert von selbst genutzten Einfamilienhäusern und Stockwerkeigentumswohnungen basiert auf dem Vermögenssteuerwert. Der anzuwendende Eigenmietwertsatz wird für jede Steuerperiode neu berechnet. Er besteht aus dem Referenzzinssatz für Hypotheken bei Beginn der Steuerperiode und einem Zuschlag von 1.75%. Für die Steuerperioden 2021, 2022 und 2023 sind als Eigenmietwert bei den kantonalen Steuern 3% und bei den Bundessteuern 4% einzusetzen (2018, 2019 und 2020: Kanton 3.25% und Bund 4%).
 

Kann ich die Kosten für die berufliche Benützung eines privaten Arbeitszimmers steuerlich abziehen?

Die Kosten für die berufliche Benützung eines privaten Arbeitszimmers sind nur steuerlich abziehbar, sofern am Arbeitsplatz keine Möglichkeit besteht, die Berufsarbeit zu erledigen, für die Berufsarbeit ein besonderes Arbeitszimmer eingerichtet ist und dieses Zimmer überwiegend und regelmässig für einen wesentlichen Teil der Berufsarbeit benützt wird.

Die Kosten des Arbeitszimmers berechnen sich nach der Formel: Mietzins (ohne Nebenkosten) bzw. Eigenmietwert geteilt durch Anzahl Zimmer und Mansarden.

Befindet sich das Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung, sind drei Viertel der nach der Formel berechneten Kosten abziehbar. Bei bis zu 2 1/2-Zimmerwohnungen ist kein Abzug möglich. Befindet sich das Arbeitszimmer ausserhalb der Wohnstätte, sind die gesamten Kosten abziehbar. Für die Geltendmachung des Abzuges sind der Steuererklärung eine Bestätigung des Arbeitsgebers und eine Kopie des aktuellen Mietvertrages beizulegen und das zeitliche Ausmass der beruflichen Benützung des Arbeitszimmers und die Anzahl der Personen anzugeben, die in der Wohnung leben.


Ich möchte mich bei meiner Pensionskasse für fehlende Beitragsjahre einkaufen. Gibt es eine Höchstlimite für den Abzug der Einkaufsbeiträge?

Das Steuergesetz selbst kennt keine Begrenzung des Abzugs für Einkaufsbeiträge. Eine Begrenzung kann sich jedoch aufgrund der Vorschriften und Prinzipien des Vorsorgerechts ergeben. Der Einkauf muss, damit ein Abzug gewährt wird, sich nach dem (behördlich genehmigten) Vorsorgereglement der Pensionskasse (einschliesslich allfälliger Vorsorgepläne) richten. Die Pensionskasse hat bei der Berechnung der Einkaufssumme insbesondere auch die Vorgaben gemäss Art. 79a BVG zu berücksichtigen.
 

Alimente

Steuerlicher Abzug von geleisteten Alimenten an geschiedene Ehegatten

Unterhaltsbeiträge an den geschiedenen, gerichtlich oder tatsächlich getrennt lebenden Ehegatten sowie die Unterhaltsbeiträge an einen Elternteil für minderjährige Kinder sind steuerlich abziehbar. Erstreckt sich die Unterhaltspflicht über das Mündigkeitsalter des Kindes hinaus, können die Alimente für das volljährige Kind nur im Rahmen des Kinderabzuges oder Unterstützungsabzuges abgezogen werden. Kapitalabfindungen anstelle von Unterhaltsbeiträgen sind steuerlich nicht abziehbar. Dafür sind sie beim Empfänger auch nicht steuerbar.


Steuerbarkeit beim Erhalt von Alimenten von geschiedenen Ehegatten

Unterhaltsbeiträge, die eine steuerpflichtige Person bei Scheidung, gerichtlicher oder tatsächlicher Trennung für sich erhält, sowie Unterhaltsbeiträge, die ein Elternteil für seine minderjährigen Kinder erhält, sind im Umfang von 100 Prozent steuerbar. 


Zinsanteil bei Leasingkosten für Fahrzeuge - ist ein steuerlicher Abzug möglich?

Nein. Nur Zinsen für die Beanspruchung von fremdem Kapital wie Schuldzinsen aus einem Darlehens- oder Kleinkreditvertrag sind abziehbar. Ein Leasingvertrag stellt aber keinen Darlehensvertrag dar und somit begründet er auch keine verzinsliche Kapitalschuld.
 

Krankheits-, Unfall- und Behinderungskosten - ist ein steuerlicher Abzug möglich?

Krankheits- und Unfallkosten sind steuerlich abziehbar, soweit die steuerpflichtige Person die Kosten selber trägt und 5% des Nettoeinkommens II übersteigen (sog. Selbstbehalt). Ist der Selbstbehalt höher als die geltend gemachten Aufwendungen für Krankheits- und Unfallkosten, so ist kein Abzug möglich. Demgegenüber können Behinderungskosten vollumfänglich abgezogen werden, ein Selbstbehalt wird nicht berücksichtigt.
 

Spenden und Zuwendungen - ist ein steuerlicher Abzug möglich?

Spenden und Zuwendungen sind steuerlich abziehbar, soweit sie an juristische Personen mit Sitz in der Schweiz, die im Hinblick auf öffentliche oder auf ausschliesslich gemeinnützige Zwecke von der Steuerpflicht befreit sind, geleistet worden sind. Die Zuwendungen müssen CHF 100.- erreichen und insgesamt 20 Prozent der um die Aufwendungen verminderten steuerbaren Einkünfte (Reineinkommen) nicht übersteigen. Die Steuerverwaltung führt ein Verzeichnis mit den Institutionen, an welche freiwillige Zuwendungen vom steuerbaren Einkommen abgezogen oder nicht abgezogen werden können.
 

Wie muss ich meine geleisteten Unterstützungszahlungen an Angehörige im Ausland nachweisen?

Geleistete Geldzahlungen ins Ausland sind grundsätzlich mittels schweizerischen Bank- oder Postbelegen nachzuweisen. Aus diesen Belegen muss sowohl der Leistende als auch der Empfänger ersichtlich sein.
 

Versteuerung von Kapitalsummen aus AHV und Pensionskassen

Beispiel: Ich habe von der AHV und von der Pensionskasse einen Betrag von CHF 60'000.- für die mir zustehende Rente für drei Jahre auf einmal ausbezahlt erhalten. Wie ist diese Kapitalsumme zu versteuern?

Kapitalabfindungen, die zur Abgeltung von Rentenansprüchen für ausgebliebene frühere Leistungen ausgerichtet werden (sog. Rentennachzahlungen), sind zusammen mit dem übrigen Einkommen unter Anwendung des ordentlichen Einkommenssteuertarifs steuerbar. Sie werden zwecks Milderung der Steuerprogression zu dem Steuersatz besteuert, der einer jährlichen Rente entspricht (Besteuerung zum sog. Rentensatz). Im vorliegenden Fall ist die Kapitalabfindung von CHF 60'000.- in vollem Umfang steuerbar. Der Steuersatz entspricht aber bei drei Jahren einem Jahreseinkommen von CHF 20'000.- (= Abfindungssumme geteilt durch Anzahl Jahre).

 

3. Säule a – Kapitalbezug und Besteuerung

Besteuerung bei Bezug von Vorsorgeguthaben aus der 3. Säule a

Kapitalleistungen der 3. Säule a unterliegen der Einkommenssteuer, doch werden sie getrennt vom übrigen Einkommen zum günstigeren Vorsorgetarif besteuert. Dieser Tarif lautet: Die ersten CHF 25'000.- werden mit 3 Prozent besteuert, die nächsten CHF 25'000.- mit 4 Prozent, die nächsten CHF 50'000.- mit 6 Prozent und alle weiteren Beträge mit 8 Prozent. Die Sondersteuer beträgt auf einem Kapitalbezug von CHF 200'000.- somit CHF 12'750.-. Der Vorsorgetarif ist ebenfalls anwendbar bei Kapitalzahlungen aus der Pensionskasse (bspw. bei Erreichen des Vorsorgealters oder bei Vorbezug zwecks Erwerb von Wohneigentum).
 

Bezug von Vorsorgekapital von der Pensionskasse mit Auszahlung des Vorsorgeguthaben der 3. Säule a im selben Jahr

Hier erfolgt eine Zusammenrechnung. Wenn im selben Steuerjahr mehrere Kapitalleistungen ausgerichtet werden, so werden diese Zahlungen für die Bemessung der Steuer zum Vorsorgetarif zusammengerechnet.

Gemeinsame Besteuerung verschiedener Guthaben bei ihrer Auszahlung, z.B. Anlage von Vorsorgekapital bei mehreren Einrichtungen der 3. Säule a
Verschiedene Kapitalleistungen werden nur dann zusammen besteuert, wenn sie im gleichen Steuerjahr fällig werden. Bei Auszahlung der Guthaben in verschiedenen Steuerperioden findet dagegen keine Zusammenrechnung statt.
 

Besteuerung beim Bezug von Vorsorgeguthaben bei der 3. Säule a unter Eheleuten

Die Besteuerung erfolgt nicht gemeinsam. Kapitalleistungen an Ehegatten werden, auch wenn sie innerhalb des gleichen Steuerjahres ausgerichtet werden, nicht zusammengerechnet.


Einzahlung bei Beendigung der Erwerbstätigkeit infolge Pensionierung

Die Einzahlung von Beiträgen in die 3. Säule a setzt die Ausübung einer Erwerbstätigkeit (und die Unterstellung unter die AHV) voraus. Nach Aufgabe der Erwerbstätigkeit können keine Beiträge mehr in die 3. Säule a einbezahlt werden. Werden die Beiträge noch vor der Pensionierung einbezahlt, so sind sie bis zur gesetzlich vorgesehenen Abzugslimite abziehbar. Eine Begrenzung nach Massgabe der Erwerbsdauer im Jahr der Pensionierung besteht nach der Praxis der Steuerverwaltung nicht.
 

Ist eine Rückerstattung von überschüssigen Beiträgen (z.B. durch geringeres Einkommen als erwartet) möglich?

Ja. Beiträge, welche die gesetzlich vorgesehenen Beitragslimiten übersteigen, sind zurückzuerstatten. Sie dürfen nicht bei der 3. Säule a angelegt bleiben. Wird keine Rückerstattung vorgenommen, wird der gesamte Abzug für die 3. Säule a gestrichen, und nicht nur der Betrag, der die Limite übersteigt. Für die Rückerstattung der zu hohen Beiträge bei der 3. Säule a ist eine Bestätigung der Steuerverwaltung nötig, die bei Abgabe der Steuererklärung verlangt werden kann.

 

Heirat und Trennung

Ich habe geheiratet. Wie werden ich und mein Ehemann im Heiratsjahr veranlagt und nach welchem Tarif wird die Steuer berechnet?

Steuerpflichtige Personen, die geheiratet haben, werden für das ganze Heiratsjahr gemeinsam veranlagt und nach den für verheiratete Personen geltenden Vorschriften besteuert. Die Steuer wird nach dem Tarif B für Verheiratete und Einelternfamilien berechnet.
 

Ich habe mich von meiner Ehefrau oder meinem Ehemann getrennt. Wie werde ich im Trennungsjahr veranlagt und nach welchem Tarif wird die Steuer berechnet?

Steuerpflichtige Personen, die nicht mehr in rechtlich oder tatsächlich ungetrennter Ehe leben, werden für das ganze Trennungs- oder Scheidungsjahr getrennt veranlagt und nach den für alleinstehende Personen geltenden Vorschriften besteuert. Die Einkommenssteuer wird nach dem Steuertarif A für allein stehende Personen berechnet. Leben minderjährige, erwerbsunfähige oder in Ausbildung stehende Kinder bei getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten, kommt der ermässigte Tarif B für Verheiratete und Einelternfamilien zur Anwendung.

Vermögenssteuer

Erhalt von Nutzniessung an elterlicher Liegenschaft - ist eine eigene Versteuerung nötig?

Ja. Vermögen, an dem Nutzniessung besteht, wird dem Nutzniesser zugerechnet und ist folglich von ihm und nicht vom Eigentümer zu versteuern.


Ermittlung des Steuerwerts eines selbst genutzten Einfamilienhauses

Der Steuerwert von Grundstücken und Liegenschaften wird grundsätzlich nach dem Verkehrswert ermittelt. Selbst genutzte Einfamilienhäuser und Stockwerkeigentumswohnungen werden auf der Basis des Realwertes bewertet. Der Realwert setzt sich zusammen aus dem Gebäudewert und dem Landwert. Als Gebäudewert gilt der indexierte Gebäudeversicherungswert unter Berücksichtigung der Altersentwertung. Der Landwert entspricht dem relativen Landwert, der sich aus dem absoluten Landwert gemäss Bodenwertkatalog ableitet und die altersabhängige Nutzungsintensität berücksichtigt.

Hauptformular

Ist eine Fristerstreckung für die Abgabe möglich?

Ja. Die Steuererklärung ist bis 31. März des auf die Steuerperiode folgenden Kalenderjahres abzugeben. Diese Frist kann nur bei Vorliegen triftiger Gründe und bei Leistung einer angemessenen Teilzahlung über das Abgabejahr hinaus erstreckt werden. Die Fristerstreckung ist bis 30. September gebührenfrei. Weitergehend oder für ein zweites Gesuch um Fristerstreckung wird eine Gebühr von CHF 40.- erhoben. Die Erstreckung der Abgabefrist für die Steuererklärung kann online beantragt werden.

Abgabefrist der Steuererklärung erstrecken

 

Wer hilft mir beim Ausfüllen?

- Treuhänder, Rechtsanwälte, Vermögensverwalter und Banken

- Gemeinnützige Institutionen wie

  • GGG Steuern
    Postfach
    4001 Basel
    Telefon +41 79 920 02 24
     
  • GGG Migration
    Eulerstrasse 26, CH-4051 Basel
    Telefon +41 61 206 92 22
     
  • Stiftung Pro Senectute
    Luftgässlein 3, CH-4051 Basel
    Telefon +41 61 206 44 44
     
  • Pro Infirmis
    Bachlettenstrasse 12, CH-4054 Basel
    Telefon +41 58 775 18 60

bieten gegen Voranmeldung Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung an. 

 

Was geschieht bei Nichtabgabe?

Wird die Steuererklärung ohne rechtzeitiges Fristerstreckungsgesuch nicht termingemäss abgegeben oder läuft eine erstreckte Frist unbenutzt ab, erfolgt eine Mahnung. Pro Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 40.- erhoben. Wird nach einer zweiten Mahnung die Steuererklärung nicht eingereicht, wird die Steuer von Amtes wegen festgesetzt. Bei einer solchen Veranlagung nach pflichtgemässem Ermessen (Ermessensveranlagung) ist eine Einschätzungsgebühr von CHF 100.- bis 500.- zu bezahlen.

 

Informationen zur Angabe von…

...vor dem Zuzug in den Kanton Basel-Stadt erzieltem Einkommen

Bei Zuzug in den Kanton Basel-Stadt aus einem anderen Kanton beginnt die Steuerpflicht auf Grund persönlicher Zugehörigkeit am ersten Tag der Steuerperiode, in welcher der Wechsel des steuerrechtlichen Wohnsitzes stattfindet. Steuerbar sind das gesamte Jahreseinkommen und das Vermögen am Ende der Steuerperiode.

 

...Kapitalsummen von der Pensionskasse

Beispiel: Von der Pensionskasse auf einmal ausbezahlter Betrag von CHF 80'000.- für die mir zustehende Rente für vier Jahre

Dieser Betrag ist im Hauptformular auf Seite 2 unter dem Titel "Kapitalabfindung für wiederkehrende Leistungen" anzugeben.

 

...Kapitalbezug

Beispiel: Bezug von Vorsorgeguthaben von CHF 75'000.- aus der 3. Säule a

Dieser Kapitalbezug ist im Hauptformular auf Seite 1 unter dem Titel "Kapitalleistungen aus Vorsorge" anzugeben.

 

...Ferienwohnungen im Ausland

Alle Grundstücke und Liegenschaften sind im In- und Ausland in der Steuererklärung anzugeben. In der Steuerausscheidung werden die Grundstücke und Liegenschaften zur Besteuerung dem Kanton bzw. Staat zugeteilt, in dem sie liegen. Auswärtige Grundstücke und Liegenschaften werden nur zur Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt (sog. Progressionsvorbehalt).

 

...Schenkungen

Schenkungen und Erbschaften sind im Hauptformular auf Seite 1 und im Formular W Wertschriftenverzeichnis unter dem Titel "Angaben zu Schenkungen, Erbvorbezügen, Erbschaften und Beteiligungen an Erbengemeinschaften" anzugeben.

...Aufbewahrung von Steuerakten: Wie lange muss ich Kopien von Steuererklärungen, Beilagen und Belegen, Buchhaltungsunterlagen aufbewahren?

Die Steuerakten zu den letzen 10 Steuerjahren sind aus Beweisgründen aufzubewahren.

 

Wo kann ich eine Kopie meiner Steuererklärung bestellen?

Duplikate von Steuererklärungen für natürliche Personen können online bestellt werden.

Duplikat der Steuererklärung bestellen

nach oben

Wertschriftenverzeichnis

Verrechnungssteuern auf Lotteriegewinne - so erhalten Sie diese zurück

Gewinne aus inländischen Grossspielen wie Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspielen (Swisslos, Swissloto, Euro Millions, usw.) ab einem Betrag von CHF 1'000'000 und Gewinne aus Lotterien und Geschicklichkeitsspielen zur Verkaufsförderung ab einem Betrag von CHF 1'000 (d.h. Steuerfreigrenze von
CHF 1'000; Gewinne über CHF 1'000 sind somit vollumfänglich steuerbar) sind im Formular W Wertschriftenverzeichnis der Steuererklärung unter Beilage des entsprechenden Beleges anzugeben. Die von inländischen Gewinnen abgezogene Verrechnungssteuer wird als Vorauszahlung auf den Beginn des Fälligkeitsjahres der Steuern angerechnet und verzinst, soweit im Verlauf dieses Jahres der Rückerstattungsantrag mittels vollständig ausgefüllter Steuererklärung gestellt wird. Ansonsten erfolgt die Anrechnung auf den Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung.

 

Verrechnungssteuern auf dem Ertrag aus Kapitalanlagen der Stockwerkeigentümergemeinschaft - so erhalten Sie diese zurück

Die Stockwerkeigentümergemeinschaft hat den Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer mit Formular 25 der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Eigerstrasse 65, CH-3003 Bern, einzureichen. Das Formular kann im Internet auf der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung bezogen werden. Der einzelne Stockwerkeigentümer muss den Anteil an den Kapitalanlagen und dem Ertrag daraus in der Steuererklärung nicht angeben.

Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung
 

Verrechnungssteuern auf dem Ertrag aus Kapitalanlagen der Erbengemeinschaft - so erhalten Sie diese zurück

Der Antrag auf Rückerstattung von Verrechnungssteuer für Anteile an Erbengemeinschaften erfolgt für Fälligkeiten ab 1. Januar 2022 nicht mehr für die ganze Erbengemeinschaft im Wohnsitzkanton des Erblassers oder der Erblasserin, sondern die Erben und Erbinnen haben anteilmässig ihren Verrechnungssteueranspruch in ihrem Wohnsitzkanton zu beantragen. 

Nicht rückforderbare ausländische Steuern auf dem Ertrag von Kapitalanlagen in Staaten (mit Doppelbesteuerungsabkommen zur Schweiz) - so erhalten Sie diese zurück

Der Antrag auf Anrechnung der nicht rückforderbaren ausländischen Steuer auf Kapitalanlagen in Staaten, mit denen die Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, ist mit dem Formular D DA-1/R-US164 der Steuererklärung einzureichen. Eine Übersicht über die Entlastung der Dividenden und Zinsen von ausländischen Steuern steht im Internet zur Verfügung. Die Steueranrechnung erfolgt auf den Fälligkeitstermin der kantonalen Steuern.

ESTV: Ausländische Quellensteuern pro Land
 

Rückforderbare ausländischen Steuern auf dem Ertrag von Kapitalanlagen in Staaten (mit Doppelbesteuerungsabkommen zur Schweiz) - so erhalten Sie diese zurück

Informationen hierzu können im Internet auf der Webseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung bezogen werden.

ESTV: Ausländische Quellensteuern pro Land 
 

Zusätzlicher Steuerrückbehalt USA - so erhalten Sie diesen zurück

Der Antrag auf Rückerstattung des zusätzlichen Steuerrückbehaltes USA ist mit dem Formular D DA-1/R-US164 der Steuererklärung einzureichen. Der zusätzliche Steuerrückbehalt USA auf Dividenden und Zinsen wird als Vorauszahlung für die kantonalen Steuern angerechnet.
 

Welche Fremdwährungsumrechnungskurse muss ich bei der Deklaration ausländischer Wertpapiere, Kapitalanlagen oder Renten anwenden?

Für das Vermögen sind die Devisenkurse per 31. Dezember massgebend. Die Erträge von Wertpapieren sind mit den Devisen-Jahresmittelkursen umzurechnen. Für die Umrechnung von regelmässigen Auslandzahlungen wie Renten, Liegenschaftserträgnissen usw. sind die Devisen-Jahresmittelkurse zu verwenden. Die Angaben zu den Devisen und Jahresendkursen sind in der Kursliste Band 1 der Eidgenössischen Steuerverwaltung enthalten. Die Kurslisten können bei der Steuerverwaltung bezogen werden oder stehen im Internet auf der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung zur Verfügung.

Kurslisten auf der Website der ESTV
 

Wo kann ich die Steuerwerte für die Wertpapiere kotierter und nicht kotierter Gesellschaften erfahren?

Die Steuerwerte von kotierten Wertpapieren sind in den Kurslisten der Eidgenössischen Steuerverwaltung enthalten. Die Kurslisten können bei der Steuerverwaltung bezogen werden oder stehen im Internet auf der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung zur Verfügung. Die von der Bank ausgewiesenen Depotwerte entsprechen den Steuerwerten in den Kurslisten und können für die Deklaration übernommen werden. Der Verkehrswert von nicht kotierten Wertpapieren ist bei der Gesellschaft anzufragen, wenn dieser nicht bekannt ist.

Kurslisten auf der Website der ESTV

nach oben