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Formulare
Merkblätter und Tarife
Steuerpflichtige Personen Nicht erwerbstätige Personen aus dem Ausland, welche steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton Basel-Stadt nehmen haben das Recht eine Steuer nach dem Aufwand zu bezahlen. Die Aufwandsteuer tritt anstelle der im ordentlichen Veranlagungsverfahren vom Einkommen und Vermögen berechneten Steuern.
Steuerbemessung Grundlage für die Bemessung der nach dem Aufwand berechneten Steuern vom Einkommen und Vermögen sind die jährlichen im In- und Ausland entstandenen Lebenshaltungskosten der steuerpflichtigen Person und seiner Familie.
Steuerberechnung Die nach dem Aufwand berechneten Steuern vom Einkommen und Vermögen werden für jede Steuerperiode festgesetzt und bezogen. Die Veranlagung erfolgt erst nach Ablauf der Steuerperiode. Die nach dem Aufwand berechneten Steuern werden nach den ordentlichen Tarifen zur Einkommenssteuer und zur Vermögenssteuer erhoben. Die Steuern müssen aber mindestens gleich hoch sein wie die auf den Elementen des Einkommens und Vermögens aus schweizerischen Quellen berechneten Steuern.
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