Ratenzahlung

Ratenzahlung

Die Zahlungsfrist kann erstreckt oder Ratenzahlungen bewilligt werden, wenn die Steuerforderung nicht innert 30 Tagen bezahlt werden kann.

Telefonisch können nur drei Raten oder Raten bis Ende Fälligkeitsjahr beantragt werden. Detaillierte Informationen zu Zahlungsabkommen finden Sie in den entsprechenden Merkblättern.

Merkblatt Zahlungsabkommen für natürliche Personen

Merkblatt Zahlungsabkommen für juristische Personen

Eine Prüfung Ihres Gesuchs erfolgt nur, wenn Sie die Angaben im Budgetplan mit Kopien der Originaldokumente belegen.

Budgetplan

Zahlungsfrist erstrecken / Ratenzahlung beantragen

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