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Zinsausgleich Zinsen zu Gunsten (Vergütungszins)
  
Ein Zinsausgleich zu Gunsten der steuerpflichtigen Person erfolgt für alle vor Fälligkeit geleisteten Zahlungen. Verzinst werden Vorauszahlungen frühestens ab Beginn der Steuerperiode. Die Verzinsung ist nicht auf einen bestimmten Betrag beschränkt. Ein Zinsausgleich erfolgt auch auf Steuerrückerstattungen. Der Zinssatz für Steuerrückerstattungen entspricht dem Belastungszinssatz. Der Vergütungszinssatz für das Kalenderjahr 2009 beträgt 2.0 Prozent bei den kantonalen Steuern und 1.5 Prozent bei der direkten Bundessteuer. Der Zinsatz für das Kalenderjahr 2010 beträgt 1.5 Prozent bei den kantonalen Steuern und 1.0 Prozent bei der direkten Bundessteuer.

Zinsen zu Lasten (Belastungszins)
  
Ein Zinsausgleich zu Lasten der steuerpflichtigen Person erfolgt für alle nach Fälligkeit geleisteten Zahlungen. Der Belastungszinssatz für das Kalenderjahr 2009 beträgt 4.5 Prozent bei den kantonalen Steuern und 4.0 Prozent bei der direkten Bundessteuer. Der Zinsatz für das Kalenderjahr 2010 beträgt 4.5 Prozent bei den kantonalen Steuern und 3.5 Prozent bei der direkten Bundessteur.