Neubewertung der selbstgenutzten Liegenschaften

Generelle steuerliche Neubewertung der selbstgenutzten Liegenschaften im Kanton Basel-Stadt per 31. Dezember 2016

Die Preise für Einfamilienhäuser und Stockwerkeigentumswohnungen haben sich seit der letzten generellen steuerlichen Bewertung im Jahre 2001 stark erhöht und von den aktuellen Vermögenssteuerwerten deutlich entfernt. Aus diesem Grunde und zur Vermeidung von Rechtsungleichheiten muss die Steuerverwaltung die Steuerwerte anpassen. Dies geschieht mit einer generellen steuerlichen Neubewertung von sämtlichen im Kanton Basel-Stadt gelegenen selbstgenutzten Liegenschaften (Einfamilienhäuser, Stockwerkeigentumswohnungen u.a.). Die Neubewertung erfolgt per 31. Dezember 2016.

Nicht betroffen von der Neubewertung sind die vermieteten Liegenschaften. Deren Vermögenssteuerwerte werden alljährlich durch Kapitalisierung des Jahresertrags bestimmt, so dass die Steuerwerte jedes Jahr aktualisiert werden.

Für die Durchführung der Neubewertung sind die Vorschriften gemäss Steuergesetz und Steuerverordnung massgeblich. Die Neubewertung wird zu einer Erhöhung der Vermögenssteuerwerte und damit verbunden auch der Eigenmietwerte führen. Die neuen Werte werden, um Überbewertungen zu vermeiden, jedoch massvoll bleiben.

Die Steuerverwaltung wird ab April 2016 sukzessive allen Eigentümern von selbstgenutzten Liegenschaften anfechtbare Verfügungen mit den neuen Vermögenssteuerwerten eröffnen. Anfangs 2017 werden alle Eigentümer im Besitze der nötigen Angaben für die Deklaration ihres Einkommens und Vermögens mit der Steuererklärung 2016 sein. Die verfügten neuen Steuerwerte sind ab Steuerperiode 2016 wirksam und haben auch für die folgenden Steuerperioden Geltung.

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