Regierungsrat koppelt den Eigenmietwert an den Referenzzinssatz

Aufgrund der tiefen Hypothekarzinsen und im Zusammenhang mit der laufenden steuerlichen Neubewertung der Liegenschaften hat der Regierungsrat entschieden, den steuerlichen Eigenmietwert neu an den Referenzzinssatz zu koppeln. Mit dem aktuellen Referenzzinssatz senkt sich dadurch der Eigenmietwertsatz von heute 4% auf 3,5%.

Die Besteuerung in der Schweiz richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und muss eine rechtsgleiche Behandlung aller Steuerpflichtigen sicherstellen. Um Mieter und Liegenschaftsbesitzer steuerlich möglichst gleich zu behandeln, sieht das Bundesrecht die Besteuerung des Eigenmietwertes vor. Dieser darf gemäss Bundesgericht im Einzelfall 60% des Marktwertes nicht unterschreiten.

Die letzte Bewertung der Liegenschaften fand im Kanton Basel-Stadt im Jahre 2001 statt. In der Zwischenzeit sind die Liegenschaftspreise und die Mieten stark angestiegen. Dies führt dazu, dass die Vermögenssteuerwerte zurzeit nur noch durchschnittlich 45% des Marktwertes und die Eigenmietwerte nur noch 54% der Marktmiete betragen. Aufgrund dieser tiefen Werte ist die Steuerverwaltung verpflichtet, die Liegenschaften neu zu bewerten. Sie führt zurzeit deshalb eine Neubewertung aller selbstgenutzten Liegenschaften durch. Die Liegenschaftsbesitzer werden in diesem Jahr über den neuen Steuerwert ihrer Liegenschaft informiert. Nach der Neubewertung werden die Vermögenssteuerwerte neu durchschnittliche 61% des Marktwertes betragen. Dies führt bei der Vermögenssteuer zu einem Mehrertrag von 7,6 Mio. Franken.

Heute berechnet sich der Eigenmietwert einer Liegenschaft mit dem Eigenmietwertsatz von 4% des Steuerwerts der Liegenschaft. Der Regierungsrat hat in seiner Beantwortung der Interpellation Haller angedeutet, dass bei bleibendem tiefen Zinsumfeld eine Anpassung dieses Faktors ins Auge gefasst werde könne. Der für die Mieten relevante Referenzzinssatz ist in den letzten Jahren stark gesunken. Betrug er im Jahre 2008 noch 3,5% liegt er heute bei tiefen 1,75%.

Um dem tiefen Zinsumfeld Rechnung zu tragen und um den Anstieg des Eigenmietwertes aufgrund der Neubewertung zu dämpfen, hat der Regierungsrat heute eine Verordnungsänderung per Steuerperiode 2016 beschlossen, welche den Eigenmietwertsatz neu an den Referenzzinssatz koppelt. Neu berechnet sich der Eigenmietwertsatz aus dem aktuellen Referenzzinssatz plus einen Zuschlag von 1,75%. Das ergibt aktuell einen Eigenmietwertsatz von 3,5%. Im Immobilienbereich wird üblicherweise mit einem Zuschlag von mindestens 2% zur Abgeltung der Unterhaltskosten gerechnet. Mit einem Satz von 3,5% wird nach der Neubewertung ein durchschnittlicher Eigenmietwert von 63% der Marktmiete erreicht, was noch knapp über der Limite des Bundesgerichtes liegt. Sollten in Zukunft die Mieten aufgrund der Erhöhung des Referenzzinssatzes ansteigen, erhöht sich automatisch auch der Eigenmietwert. Um einen zu starken Anstieg zu verhindern, ist in der Verordnung ein maximaler Eigenmietwertsatz von 4,5% festgeschrieben.

Aufgrund der Neubewertung der Liegenschaften erhöhen sich die Einkommenssteuererträge um 7,7 Mio. Franken. Wäre der Eigenmietwertsatz von heute 4% beibehalten worden, hätte dies zu Mehreinnahmen von 14,5 Mio. Franken geführt.

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