Änderung der Praxis betreffend Rückzug von bezahlten Betreibungen

Die Steuerverwaltung ändert ihre bisherige Praxis betreffend Rückzug von bezahlten Betreibungen. Sie zieht bezahlte Betreibungen bei natürlichen Personen auf schriftliches Gesuch hin zurück und lässt den Eintrag im Betreibungsregister löschen. Einzige Voraussetzung ist, dass keine bereits gemahnten Forderungen mehr vorliegen.

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