Die Steuerverwaltung Basel-Stadt vereinfacht den Rückzug von bezahlten Betreibungen

Die Steuerverwaltung Basel-Stadt zieht bezahlte Betreibungen auf schriftliches Gesuch hin zurück und lässt diese im Betreibungsregister löschen. Hiermit werden Nachteile von betriebenen Personen abgebaut, insbesondere im Rahmen der Wohnungssuche.

Die Steuerverwaltung ändert ihre bisherige Praxis betreffend Rückzug von bezahlten Betreibungen. Sie zieht bezahlte Betreibungen bei natürlichen Personen auf schriftliches Gesuch hin zurück und lässt den Eintrag im Betreibungsregister löschen. Einzige Voraussetzung ist, dass keine bereits gemahnten Forderungen mehr vorliegen.

Der Eintrag ins Betreibungsregister hat für Betroffene nachteilige Wirkungen. Er kann zum Beispiel dazu führen, dass Betroffene, auch wenn sie die Schulden bezahlt haben, Schwierigkeiten haben, eine Wohnung zu finden.

Damit wird dem Anliegen eines parlamentarischen Vorstosses (Anzug Tanja Soland, SP) betreffend «Vereinfachung der Wohnungssuche durch faire Praxis der Steuerverwaltung bezügliche Betreibungen» entsprochen. Aufgrund dessen hat der Regierungsrat in seiner gestrigen Sitzung dem Grossen Rat beantragt, diesen Vorstoss abzuschreiben.

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