Haben Sie die Steuererklärung schon abgegeben?

Die ordentliche Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2019 für natürliche Personen wurde infolge der ausserordentlichen Lage gemäss Epidemiengesetz gebührenfrei bis 31. Mai 2020 erstreckt. Aufgrund der weiterhin herausfordernden Lage wird die Abgabefrist um weitere zwei Monate, bis Ende Juli 2020 verlängert. Gebührenpflichtige Mahnungen werden somit erst ab August 2020 erhoben oder im Fall einer Fristverlängerung erst ab Oktober 2020. Die Möglichkeit zur gebührenfreien Fristerstreckung steht ebenfalls bis Ende Juli 2020 offen.

Vergessen Sie also nicht, die Steuererklärung trotz der Sommerferien abzugeben oder die Abgabefrist zu verlängern. Diese kann online oder mit der Fristenkarte gebührenfrei bis 30. September 2020 erstreckt werden. Für eine weitergehende Fristerstreckung oder für ein zweites Fristerstreckungsgesuch wird eine Gebühr von CHF 40.- erhoben. Eine Fristverlängerung über das Abgabejahr hinaus wird nur bei Vorliegen triftiger Gründe und bei Leistung einer angemessenen Vorauszahlung bewilligt.

Die Steuererklärung kann mit der Software BalTax einfach und bequem ausgefüllt werden und elektronisch über das Internet eingereicht werden. Wenn Sie die Steuererklärung bereits im Vorjahr elektronisch ausgefüllt haben, können die abgespeicherten Daten mit einem Klick übernommen werden. Steuerabzüge werden automatisch vorgeschlagen und der integrierte Steuerkalkulator berechnet Ihre voraussichtlich zu zahlenden Steuern.

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