Änderung der Expatriates-Verordnung auf den 1. Januar 2021

Aufgrund der durch die Quellensteuerrevision ausgelösten Anpassung der Expatriates-Verordnung auf den 1. Januar 2021 hat die Steuerverwaltung das Merkblatt betreffend besondere Berufskosten von vorübergehend in der Schweiz tätigen leitenden Angestellten, Spezialistinnen und Spezialisten (Expatriates) in Bezug auf das Quellensteuerverfahren aktualisiert und redaktionelle Präzisierungen vorgenommen.

Neu können Expatriates mittels einer nachträglichen ordentlichen Veranlagung, sofern die Voraussetzungen für eine solche erfüllt sind, selbstgetragene besondere Berufskosten steuermindernd geltend machen, welche die diesbezügliche, im Quellensteuertarif enthaltene Pauschale übersteigen.

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