Regierungsrat Basel-Stadt beantragt 21 Mio. Franken für eine Neuauflage der Mietzinshilfe

Der Regierungsrat hat heute dem Grossen Rat die Wiederaufnahme des sogenannten «Dreidrittel-Rettungspaket» beantragt. Der Kanton soll sich wiederum mit einem Drittel an der Miete von baselstädtischen Unternehmen beteiligen. Mit der bereits erfolgreich erprobten Mietzinshilfe kann jenen Unternehmen schnell Unterstützung geboten werden, welche aufgrund der neuerlichen Covid-19-Pandemiemassnahmen ihren Betrieb schliessen oder teilschliessen mussten. Der Regierungsrat sieht hierfür 21 Mio. Franken vor.

Mit der Vorlage erfährt das sogenannte "Dreidrittel-Rettungspaket", das der Grosse Rat am 13. Mai 2020 einstimmig beschlossen hatte, eine Neuauflage: Vermieterinnen und Vermieter, die sich mit ihrer Mieterschaft aufgrund der Covid-19-Pandemie auf eine Mietzinsreduktion von mindestens zwei Dritteln der Netto-Miete geeinigt haben, erhalten ein Drittel des Mietzinses vom Kanton erstattet. Damit müssen die notleidenden Unternehmen nur noch ein Drittel ihres Mietzinses tragen. Die Erstauflage deckte die ausserordentliche Lage während den Monaten April, Mai und Juni 2020 ab und entsprach einem grossen Bedürfnis: Insgesamt gingen 1‘575 Gesuche ein und Beiträge im Umfang von 5.4 Mio. Franken wurden ausbezahlt.

Mit der heute dem Grossen Rat überreichten Neuauflage sieht der Regierungsrat maximal 21 Mio. Franken an solchen Unterstützungsbeiträgen vor. Beiträge werden für jene Zeit ausgerichtet, in welcher aufgrund von behördlichen Covid-19-Pandemiemassnahmen das Geschäft oder Teile davon geschlossen wurde, jedoch maximal für die Monate November 2020 bis August 2021. Der kantonale Beitrag beträgt wie in der ersten Auflage höchstens 6‘700 Franken pro Monat. Die Inkraftsetzung erfolgt rückwirkend auf 1. November 2020.

Der Grosse Rat kann mit der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder Gesetze und Beschlüsse sofort in Kraft setzen, wenn deren Inkrafttreten keinen Aufschub erträgt. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, dieser Dringlichkeit zuzustimmen und damit das sofortige Inkrafttreten zu ermöglichen. In der aktuellen Situation sind viele Geschäfte auf Unterstützungen und Entlastungen angewiesen.

Mit dem Ratschlag beantragt der Regierungsrat zudem, die Motion Beat Leuthardt (GB) betreffend „Dreidrittel-Rettungspaket II“ als erledigt abzuschreiben.

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