Abgabefrist der Steuererklärung 2021 endet am 31. März 2022 – Frist erstrecken

Die Steuererklärung 2021 für natürliche Personen ist bis zum 31. März 2022 abzugeben. Wer mehr Zeit dafür benötigt, hat die Möglichkeit die Frist gebührenfrei bis am 30. September 2022 zu verlängern. Die Fristerstreckung kann online, schriftlich oder telefonisch erfolgen. Für eine Fristerstreckung über den 30. September hinaus wird eine Gebühr von 40 Franken erhoben. Für eine Verlängerung über das Abgabejahr hinaus müssen triftige Gründe vorliegen und eine angemessene Akontozahlung geleistet werden.

Möchten Sie die Steuererklärung elektronisch erledigen? Hier finden Sie entsprechende Informationen: 

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