Aktualisierung der FAQ zu den Corona-Massnahmen per 22. Juni 2022

Die Steuerverwaltung hat die FAQ zu steuerlichen Praxisfragen aufgrund der Massnahmen infolge der Corona-Pandemie im Hinblick auf die Steuererklärung 2020 per 22. Juni 2022 aktualisiert. 

Die Verständigungsvereinbarungen betreffend die Besteuerung der grenzüberschreitenden Erwerbstätigkeit sind angepasst worden: Gültigkeit mit Deutschland bis 30. Juni 2022, mit Frankreich bis 31. Oktober 2022 und mit Italien bis auf Weiteres.

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