Aktualisierung der FAQ zu steuerlichen Praxisfragen aufgrund der Massnahmen infolge der Corona-Pandemie

Es gelten zwei neue Verständigungsvereinbarungen zwischen Frankreich und der Schweiz zum Grenzgängerbegriff und grenzüberschreitenden Homeoffice per 1. Januar 2023 (vgl. News Steuerverwaltung vom 23.12.2022). Demgegenüber endet die Verständigungsvereinbarung zwischen Italien und der Schweiz zum Homeoffice am 31. Januar 2023.

Die Steuerverwaltung hat die FAQ zu den steuerlichen Praxisfragen aufgrund der Massnahmen infolge der Corona-Pandemie angepasst.

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