Neuerung bei Steuerguthaben

Mit der Softwareumstellung konnte ein häufig geäussertes Kundenanliegen umgesetzt werden, wodurch der Umgang mit Steuerguthaben und Daueraufträgen erleichtert wird.

Ab Juli 2023 werden mit der Rechnungsstellung allfällige Steuerguthaben direkt auf die nächste Steuerperiode umgebucht. Dasselbe gilt für Daueraufträge, die auf alte Steuerjahre laufen, welche neu direkt vorgetragen werden. In Ihrem elektronischen Steuerkonto haben Sie so rund um die Uhr einen aktuellen Überblick. Die Zahlungen werden grundsätzlich mit Zahlungsdatum umgebucht, so dass Sie bei Zahlungen vor Fälligkeit auch weiterhin vom Vergütungszins profitieren – ob im alten oder neuen Steuerjahr. Umbuchungen zwischen kantonalen Steuern und direkter Bundessteuer erfolgen weiterhin nur auf Antrag. Sollten Sie also eine Umbuchung oder Auszahlung wünschen, können Sie diese bequem im elektronischen Steuerkonto online beantragen.

Wussten Sie, dass Sie in Ihrem elektronischen Steuerkonto nicht nur Ihre Zahlungen kontrollieren, sondern auch jederzeit Einzahlungsscheine generieren können? Unabhängig davon können Sie das elektronische Steuerkonto auch nutzen, um Ihre Steuererklärung mit BalTax Online einzureichen – so können Sie unsere Dienste frei und nach Ihren Bedürfnissen nutzen.

Probieren Sie es aus. Registrieren Sie sich für das eKonto und aktivieren Sie Ihr elektronisches Steuerkonto. Weitere Infos finden Sie unter https://www.steuerverwaltung.bs.ch/esteuern.bs oder wir beraten Sie rund ums elektronische Steuerkonto gerne unter Telefon 061 267 98 05 oder E-Mail Steuerbezug@bs.ch.

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