Neues Merkblatt Steuererleichterungen für Unternehmen

Für Unternehmen, die neu eröffnet werden oder deren betriebliche Tätigkeit wesentlich geändert wird und die dem wirtschaftlichen Interesse des Kantons dienen, kann der Regierungsrat Steuererleichterungen für das Gründungsjahr und die neun folgenden Jahre gewähren.

Die Steuerverwaltung hat das bestehende Merkblatt Steuererleichterungen für Unternehmen vom 29.05.2020 überarbeitet und publiziert die neuen Leitlinien für die Gewährung von Steuererleichterungen an Unternehmen auf kantonaler Ebene.

Das neue Merkblatt gilt ab Steuerperiode 2023.

Für die direkten Bundessteuern können im Kanton Basel-Stadt keine Steuererleichterungen gewährt werden.

Merkblatt Steuererleichterung 27.06.2023

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