Vorauszahlung für die kantonalen Steuern 2023

Die Steuerverwaltung Basel-Stadt empfiehlt allen Steuerpflichtigen die Vorauszahlung der kantonalen Steuern 2023. Diese werden am 31. Mai 2024 fällig. Bei Zahlungen, die Sie vor diesem Datum tätigen, profitieren Sie von einem Vergütungszins. Wenn Sie die Steuern nach dem 31. Mai 2024 begleichen, führt dies zu Belastungszinsen.
Die zu erwartende Steuerforderung können Sie mit dem Steuerrechner ermitteln. Den Steuerrechner, die aktuellen Zinssätze sowie alle weiteren Informationen zum Thema «Steuerzahlung» finden Sie auf unserer Website unter: https://www.steuerverwaltung.bs.ch/steuerzahlung.html

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