Abgabefrist der Steuererklärung für juristische Personen erstrecken

Die Steuererklärung ist bis zum 30. Juni des auf die Steuerperiode folgenden Kalenderjahres abzugeben. Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung kann gebührenfrei bis 30. September erstreckt werden. Für eine weitergehende Fristerstreckung oder für ein zweites Erstreckungsgesuch wird eine Gebühr von CHF 40.- erhoben. Eine Fristverlängerung über das Abgabejahr hinaus wird nur bei Vorliegen triftiger Gründe und bei Leistung einer angemessenen Vorauszahlung bewilligt. Sie ist im Feld Begründung geltend zu machen.

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