Fragen und Antworten

Einkommenssteuer

Ich bin Rentner und beziehe eine AHV-Rente. In welchem Umfang ist die AHV-Rente steuerbar?

Leistungen aus der AHV und IV sind im Umfang von 100 Prozent steuerbar. Infolge der Mehrbelastung durch die volle Besteuerung ermässigt sich die Einkommenssteuer für Bezüger und Bezügerinnen solcher Renten bis und mit Steuerperiode 2003 um CHF 350.- pro Jahr. Die Ermässigung reduziert sich linear ab Steuerperiode 2004 jährlich jeweils um CHF 50.-. Ab Steuerperiode 2009 erfolgt keine Ermässigung mehr. Wohnt die steuerpflichtige Person in den Gemeinden Bettingen oder Riehen, so wird der Ermässigung anteilig in Abzug gebracht.
 

Ich beziehe Ergänzungsleistungen zur AHV. Sind die Ergänzungsleistungen steuerbar?

Nein. Ergänzungsleistungen sind steuerfrei.


Wie berechnet sich der Eigenmietwert meines selbst genutzten Einfamilienhauses?

Der Eigenmietwert von selbst genutzten Einfamilienhäusern und Stockwerkeigentumswohnungen basiert auf dem Vermögenssteuerwert. Der anzuwendende Eigenmietwertsatz wird für jede Steuerperiode neu berechnet. Er besteht aus dem Referenzzinssatz für Hypotheken bei Beginn der Steuerperiode und einem Zuschlag von 1.75%. Für die Steuerperioden 2021 und 2022 sind als Eigenmietwert bei den kantonalen Steuern 3% und bei den Bundessteuern 4% einzusetzen (2018, 2019 und 2020: Kanton 3.25% und Bund 4%).
 

Kann ich die Kosten für die berufliche Benützung eines privaten Arbeitszimmers steuerlich abziehen?

Die Kosten für die berufliche Benützung eines privaten Arbeitszimmers sind nur steuerlich abziehbar, sofern am Arbeitsplatz keine Möglichkeit besteht, die Berufsarbeit zu erledigen, für die Berufsarbeit ein besonderes Arbeitszimmer eingerichtet ist und dieses Zimmer überwiegend und regelmässig für einen wesentlichen Teil der Berufsarbeit benützt wird.

Die Kosten des Arbeitszimmers berechnen sich nach der Formel: Mietzins (ohne Nebenkosten) bzw. Eigenmietwert geteilt durch Anzahl Zimmer und Mansarden.

Befindet sich das Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung, sind drei Viertel der nach der Formel berechneten Kosten abziehbar. Bei bis zu 2 1/2-Zimmerwohnungen ist kein Abzug möglich. Befindet sich das Arbeitszimmer ausserhalb der Wohnstätte, sind die gesamten Kosten abziehbar. Für die Geltendmachung des Abzuges sind der Steuererklärung eine Bestätigung des Arbeitsgebers und eine Kopie des aktuellen Mietvertrages beizulegen und das zeitliche Ausmass der beruflichen Benützung des Arbeitszimmers und die Anzahl der Personen anzugeben, die in der Wohnung leben.


Ich möchte mich bei meiner Pensionskasse für fehlende Beitragsjahre einkaufen. Gibt es eine Höchstlimite für den Abzug der Einkaufsbeiträge?

Das Steuergesetz selbst kennt keine Begrenzung des Abzugs für Einkaufsbeiträge. Eine Begrenzung kann sich jedoch aufgrund der Vorschriften und Prinzipien des Vorsorgerechts ergeben. Der Einkauf muss, damit ein Abzug gewährt wird, sich nach dem (behördlich genehmigten) Vorsorgereglement der Pensionskasse (einschliesslich allfälliger Vorsorgepläne) richten. Die Pensionskasse hat bei der Berechnung der Einkaufssumme insbesondere auch die Vorgaben gemäss Art. 79a BVG zu berücksichtigen.#

Tarife für die Einkommenssteuer der Steuerperiode 2020 und für die Vermögenssteuer ab Steuerperiode 2003, Ausgabe 2020 (PDF, 1.6 MB, nicht barrierefrei)
 

Alimente

Steuerlicher Abzug von geleisteten Alimenten an geschiedene Ehegatten

Unterhaltsbeiträge an den geschiedenen, gerichtlich oder tatsächlich getrennt lebenden Ehegatten sowie die Unterhaltsbeiträge an einen Elternteil für minderjährige Kinder sind steuerlich abziehbar. Erstreckt sich die Unterhaltspflicht über das Mündigkeitsalter des Kindes hinaus, können die Alimente für das volljährige Kind nur im Rahmen des Kinderabzuges oder Unterstützungsabzuges abgezogen werden. Kapitalabfindungen anstelle von Unterhaltsbeiträgen sind steuerlich nicht abziehbar. Dafür sind sie beim Empfänger auch nicht steuerbar.


Steuerbarkeit beim Erhalt von Alimenten von geschiedenen Ehegatten

Unterhaltsbeiträge, die eine steuerpflichtige Person bei Scheidung, gerichtlicher oder tatsächlicher Trennung für sich erhält, sowie Unterhaltsbeiträge, die ein Elternteil für seine minderjährigen Kinder erhält, sind im Umfang von 100 Prozent steuerbar. Für Personen, die aufgrund eines vor dem 1. Januar 2001 wirksam gewordenen richterlichen Entscheides oder rechtsgültigen Unterhaltsvertrages Alimente für die bei ihnen lebenden Kinder beziehen, ermässigt sich die Einkommenssteuer um CHF 500.-.


Zinsanteil bei Leasingkosten für Fahrzeuge - ist ein steuerlicher Abzug möglich?

Nein. Nur Zinsen für die Beanspruchung von fremdem Kapital wie Schuldzinsen aus einem Darlehens- oder Kleinkreditvertrag sind abziehbar. Ein Leasingvertrag stellt aber keinen Darlehensvertrag dar und somit begründet er auch keine verzinsliche Kapitalschuld.
 

Krankheits-, Unfall- und Behinderungskosten - ist ein steuerlicher Abzug möglich?

Krankheits- und Unfallkosten sind steuerlich abziehbar, soweit die steuerpflichtige Person die Kosten selber trägt und 5% des Nettoeinkommens II übersteigen (sog. Selbstbehalt). Ist der Selbstbehalt höher als die geltend gemachten Aufwendungen für Krankheits- und Unfallkosten, so ist kein Abzug möglich. Demgegenüber können Behinderungskosten vollumfänglich abgezogen werden, ein Selbstbehalt wird nicht berücksichtigt.
 

Spenden und Zuwendungen - ist ein steuerlicher Abzug möglich?

Spenden und Zuwendungen sind steuerlich abziehbar, soweit sie an juristische Personen mit Sitz in der Schweiz, die im Hinblick auf öffentliche oder auf ausschliesslich gemeinnützige Zwecke von der Steuerpflicht befreit sind, geleistet worden sind. Die Zuwendungen müssen CHF 100.- erreichen und insgesamt 20 Prozent der um die Aufwendungen verminderten steuerbaren Einkünfte (Reineinkommen) nicht übersteigen. Die Steuerverwaltung führt ein Verzeichnis mit den Institutionen, an welche freiwillige Zuwendungen vom steuerbaren Einkommen abgezogen oder nicht abgezogen werden können.
 

Wie muss ich meine geleisteten Unterstützungszahlungen an Angehörige im Ausland nachweisen?

Geleistete Geldzahlungen ins Ausland sind grundsätzlich mittels schweizerischen Bank- oder Postbelegen nachzuweisen. Aus diesen Belegen muss sowohl der Leistende als auch der Empfänger ersichtlich sein.
 

Versteuerung von Kapitalsummen aus AHV und Pensionskassen

Beispiel: Ich habe von der AHV und von der Pensionskasse einen Betrag von CHF 60'000.- für die mir zustehende Rente für drei Jahre auf einmal ausbezahlt erhalten. Wie ist diese Kapitalsumme zu versteuern?

Kapitalabfindungen, die zur Abgeltung von Rentenansprüchen für ausgebliebene frühere Leistungen ausgerichtet werden (sog. Rentennachzahlungen), sind zusammen mit dem übrigen Einkommen unter Anwendung des ordentlichen Einkommenssteuertarifs steuerbar. Sie werden zwecks Milderung der Steuerprogression zu dem Steuersatz besteuert, der einer jährlichen Rente entspricht (Besteuerung zum sog. Rentensatz). Im vorliegenden Fall ist die Kapitalabfindung von CHF 60'000.- in vollem Umfang steuerbar. Der Steuersatz entspricht aber bei drei Jahren einem Jahreseinkommen von CHF 20'000.- (= Abfindungssumme geteilt durch Anzahl Jahre).

 

3. Säule a – Kapitalbezug und Besteuerung

Besteuerung bei Bezug von Vorsorgeguthaben aus der 3. Säule a

Kapitalleistungen der 3. Säule a unterliegen der Einkommenssteuer, doch werden sie getrennt vom übrigen Einkommen zum günstigeren Vorsorgetarif besteuert. Dieser Tarif lautet: Die ersten CHF 25'000.- werden mit 3 Prozent besteuert, die nächsten CHF 25'000.- mit 4 Prozent, die nächsten CHF 50'000.- mit 6 Prozent und alle weiteren Beträge mit 8 Prozent. Die Sondersteuer beträgt auf einem Kapitalbezug von CHF 200'000.- somit CHF 12'750.-. Der Vorsorgetarif ist ebenfalls anwendbar bei Kapitalzahlungen aus der Pensionskasse (bspw. bei Erreichen des Vorsorgealters oder bei Vorbezug zwecks Erwerb von Wohneigentum).

Besteuerung der Vorsorgerenten der Säulen 1, 2 und 3, 05.07.2001 (PDF, 129 KB, nicht barrierefrei)
 

Bezug von Vorsorgekapital von der Pensionskasse mit Auszahlung des Vorsorgeguthaben der 3. Säule a im selben Jahr

Hier erfolgt eine Zusammenrechnung. Wenn im selben Steuerjahr mehrere Kapitalleistungen ausgerichtet werden, so werden diese Zahlungen für die Bemessung der Steuer zum Vorsorgetarif zusammengerechnet.

Gemeinsame Besteuerung verschiedener Guthaben bei ihrer Auszahlung, z.B. Anlage von Vorsorgekapital bei mehreren Einrichtungen der 3. Säule a
Verschiedene Kapitalleistungen werden nur dann zusammen besteuert, wenn sie im gleichen Steuerjahr fällig werden. Bei Auszahlung der Guthaben in verschiedenen Steuerperioden findet dagegen keine Zusammenrechnung statt.
 

Besteuerung beim Bezug von Vorsorgeguthaben bei der 3. Säule a unter Eheleuten

Die Besteuerung erfolgt nicht gemeinsam. Kapitalleistungen an Ehegatten werden, auch wenn sie innerhalb des gleichen Steuerjahres ausgerichtet werden, nicht zusammengerechnet.


Einzahlung bei Beendigung der Erwerbstätigkeit infolge Pensionierung

Die Einzahlung von Beiträgen in die 3. Säule a setzt die Ausübung einer Erwerbstätigkeit (und die Unterstellung unter die AHV) voraus. Nach Aufgabe der Erwerbstätigkeit können keine Beiträge mehr in die 3. Säule a einbezahlt werden. Werden die Beiträge noch vor der Pensionierung einbezahlt, so sind sie bis zur gesetzlich vorgesehenen Abzugslimite abziehbar. Eine Begrenzung nach Massgabe der Erwerbsdauer im Jahr der Pensionierung besteht nach der Praxis der Steuerverwaltung nicht.
 

Ist eine Rückerstattung von überschüssigen Beiträgen (z.B. durch geringeres Einkommen als erwartet) möglich?

Ja. Beiträge, welche die gesetzlich vorgesehenen Beitragslimiten übersteigen, sind zurückzuerstatten. Sie dürfen nicht bei der 3. Säule a angelegt bleiben. Wird keine Rückerstattung vorgenommen, wird der gesamte Abzug für die 3. Säule a gestrichen, und nicht nur der Betrag, der die Limite übersteigt. Für die Rückerstattung der zu hohen Beiträge bei der 3. Säule a ist eine Bestätigung der Steuerverwaltung nötig, die bei Abgabe der Steuererklärung verlangt werden kann.

 

Heirat und Trennung

Ich habe geheiratet. Wie werden ich und mein Ehemann im Heiratsjahr veranlagt und nach welchem Tarif wird die Steuer berechnet?

Steuerpflichtige Personen, die geheiratet haben, werden für das ganze Heiratsjahr gemeinsam veranlagt und nach den für verheiratete Personen geltenden Vorschriften besteuert. Die Steuer wird nach dem Tarif B für Verheiratete und Einelternfamilien berechnet.
 

Ich habe mich von meiner Ehefrau getrennt. Wie werde ich im Trennungsjahr veranlagt und nach welchem Tarif wird die Steuer berechnet?

Steuerpflichtige Personen, die nicht mehr in rechtlich oder tatsächlich ungetrennter Ehe leben, werden für das ganze Trennungs- oder Scheidungsjahr getrennt veranlagt und nach den für alleinstehende Personen geltenden Vorschriften besteuert. Die Einkommenssteuer wird nach dem Steuertarif A für allein stehende Personen berechnet. Leben minderjährige, erwerbsunfähige oder in Ausbildung stehende Kinder bei getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten, kommt der ermässigte Tarif B für Verheiratete und Einelternfamilien zur Anwendung.

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Vermögenssteuer

Erhalt von Nutzniessung an elterlicher Liegenschaft - ist eine eigene Versteuerung nötig?

Ja. Vermögen, an dem Nutzniessung besteht, wird dem Nutzniesser zugerechnet und ist folglich von ihm und nicht vom Eigentümer zu versteuern.

Besteuerung von Nutzniessung und Wohnrecht bei Grundstücken des Privatvermögens, 23.10.2020 (PDF, 178 KB, nicht barrierefrei)


Ermittlung des Steuerwerts eines selbst genutzten Einfamilienhauses

Der Steuerwert von Grundstücken und Liegenschaften wird grundsätzlich nach dem Verkehrswert ermittelt. Selbst genutzte Einfamilienhäuser und Stockwerkeigentumswohnungen werden auf der Basis des Realwertes bewertet. Der Realwert setzt sich zusammen aus dem Gebäudewert und dem Landwert. Als Gebäudewert gilt der indexierte Gebäudeversicherungswert unter Berücksichtigung der Altersentwertung. Der Landwert entspricht dem relativen Landwert, der sich aus dem absoluten Landwert gemäss Bodenwertkatalog ableitet und die altersabhängige Nutzungsintensität berücksichtigt.

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