Fragen und Antworten

Grundstückgewinnsteuer

Wann muss ich die Grundstückgewinnsteuer bezahlen?

Die Grundstückgewinnsteuer ist 30 Tage nach Zustellung der Veranlagungsverfügung, spätestens aber 90 Tage nach Entstehung des Steueranspruches fällig. Um die Anrechnung eines Belastungszinses zu vermeiden, wird empfohlen, Vorauszahlungen vorzunehmen.
 

Wie hoch ist die Grundstückgewinnsteuer?

Auf Anfrage berechnen wir provisorisch die Höhe der Grundstückgewinnsteuer. Der definitive Steuerbetrag kann erst im Rahmen der Veranlagung festgesetzt werden.
 

Wie hoch ist der Realwert per 31. Dezember 2001?

Auf Anfrage berechnen wir den Realwert per 31. Dezember 2001.
 

Ich möchte mein Grundeigentum als Schenkung bzw. Erbvorbezug übertragen. Was ist zu beachten?

Grundsätzlich bilden Schenkung und Erbvorbezug einen Aufschubstatbestand, d.h. die Grundstückgewinnsteuer wird nicht fällig, sondern aufgeschoben. Der Aufschub kann jedoch nur gewährt werden, wenn der Anteil der Schenkung bzw. des Erbvorbezuges mindestens 25% des Verkehrswertes ausmacht und die Gegenleistungen wie Übernahme Hypothek, Einräumung Nutzniessung oder Wohnrecht etc. somit maximal 75% des Verkehrswertes betragen. Es empfiehlt sich deshalb, vor dem Vollzug einer solchen Veräusserungen die nötigen Abklärungen zu treffen.
 

Wann kann ein Steueraufschub infolge Ersatzbeschaffung von Wohneigentum geltend gemacht werden?

Ersatzbeschaffung kann grundsätzlich nur geltend machen, wer ein selbstgenutztes Objekt veräussert und grundsätzlich innerhalb von 2 Jahren durch den Erwerb eines anderen Objektes, welches wiederum selber genutzt wird, ersetzt. Die Ersatzbeschaffung ist von der veräussernden Person selbst vorzunehmen. Ausnahme: Erwirbt eine Person, welche bisher Alleineigentümerin war, das neue Objekt gemeinsam mit dem Ehegatten oder eingetragenen Partner, kann sie trotzdem für das neue Objekt Ersatzbeschaffung geltend machen.
 

Vor dem Verkauf habe ich diverse Renovationsarbeiten an meiner Liegenschaft vorgenommen. Kann ich diese bei der Grundstückgewinnsteuer abziehen?

Nein. Abzugsfähig sind nur wertvermehrende Aufwendungen bei der Grundstückgewinnsteuer.
 

Meine Liegenschaft ist mit einer Hypothek belastet. Kann ich diese vom Veräusserungserlös abziehen?

Nein. Hypotheken haben keinen Einfluss auf die Berechnung des steuerbaren Grundstückgewinnes.
 

Wie werden die Anlagekosten meiner Stockwerkeigentumswohnung ermittelt?

Als Anlagekosten gilt der Einstandswert. Als Einstandswert gilt der Kaufpreis unter Berücksichtigung der mit dem Erwerb verbundenen Kosten und der wertvermehrenden Aufwendungen für Bauten und Umbauten, soweit diese nicht bei der Einkommenssteuer berücksichtigt worden sind. Ist das Grundstück oder die Liegenschaft vor dem 31. Dezember 2001 erworben worden, gilt als Einstandwert entweder der Realwert zu diesem Zeitpunkt oder der nachgewiesene höhere Einstandswert. Der Realwert wird von der Steuerverwaltung festgesetzt.

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Handänderungssteuer

Wie hoch ist der Steuersatz?

Die Handänderungssteuer beträgt 3 Prozent des Kaufpreises, mindestens aber 3 Prozent des Steuerwertes der Liegenschaft bzw. des Grundstückes. In der Praxis vereinbaren die Parteien meist eine Kostenteilung, die für die Steuerbehörde aber nicht bindend ist.
 

Kauf einer Zweitwohnung in Basel-Stadt - wird sie fällig?

Die Handänderungssteuer ist fällig, denn der Erwerb von Zweitwohnungen ist nicht privilegiert.
 

Beim Umzug aus familiären/beruflichen Gründen und Vermietung der Eigentumswohnung - wird sie fällig?

Eine Nachzahlung ist dann fällig, wenn die Liegenschaft nicht die geforderten sechs Jahre selbst bewohnt wurde. Bei dieser Sechsjahresfrist handelt es sich um eine Mindestanforderung, damit das Steuerprivileg aufrecht erhalten werden kann.
 

Bei vererbten Liegenschaften und Erbteilung - wird sie fällig?

Bei Handänderungen im Rahmen einer Erbteilung fällt keine Handänderungssteuer an.

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