Neues Antragsverfahren für die Steueridentifikation von neu verheirateten und neu zugezogenen Paaren

Ab der Steuerperiode 2023 führt die Steuerverwaltung ein Antragsverfahren für neu verheiratete und neu zugezogene Paare ein. Dieses Verfahren ermöglicht es den Paaren, die Adressierungsreihenfolge so zu ändern, dass für die steuerliche Identifikation die Person verwendet wird, die in der alphabetischen Reihenfolge der Vornamen an erster Stelle steht. Das Antragsformular ist ab sofort auf der Webseite der Steuerverwaltung verfügbar.

Das Antragsformular zur Änderung der Adressierung finden Sie hier:  Formulare und Wegleitung

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