Formulare und Wegleitung

Lohnausweis

Die Arbeitgebenden im Kanton Basel-Stadt sind verpflichtet, den Lohn ihrer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen direkt der Steuerverwaltung zu melden. Die Lohnmeldung erfolgt durch Einreichung eines Doppels oder einer Kopie des Lohnausweises in Papierform oder in elektronischer Form. Die Übermittlung eines Lohnausweisexemplars an die Steuerverwaltung entbindet die Arbeitnehmenden nicht von der Deklaration des Lohneinkommens und der Beilage des Lohnausweises in ihrer persönlichen Steuererklärung.

Steuererklärung

Der Versand der Steuererklärung 2023 erfolgte im Februar 2024.

Die Steuerformulare werden elektronisch eingelesen und verarbeitet. Die Steuerdeklaration hat deshalb auf den von der Steuerverwaltung Basel-Stadt zugestellten Formularen im Original zu erfolgen.

Die als Ansichtsformulare gekennzeichneten Formulare sind nicht zu verwenden. Die Formulare im Original können bei der Steuerverwaltung bezogen werden.

Fragebogen für Personengesellschaften

Der Versand des Fragebogens 2023 für Personengesellschaften erfolgt im Februar 2024.

Die Steuerformulare werden elektronisch eingelesen und verarbeitet. Die Steuerdeklaration hat deshalb auf den von der Steuerverwaltung Basel-Stadt zugestellten Formularen im Original zu erfolgen.

Die als Ansichtsformulare gekennzeichneten Formulare sind nicht zu verwenden. Die Formulare im Original können bei der Steuerverwaltung bezogen werden.

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