Formulare und Wegleitung

Lohnausweis

Die Arbeitgebenden im Kanton Basel-Stadt sind verpflichtet, den Lohn ihrer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen direkt der Steuerverwaltung zu melden. Die Lohnmeldung erfolgt durch Einreichung eines Doppels oder einer Kopie des Lohnausweises in Papierform oder in elektronischer Form. Die Übermittlung eines Lohnausweisexemplars an die Steuerverwaltung entbindet die Arbeitnehmenden nicht von der Deklaration des Lohneinkommens und der Beilage des Lohnausweises in ihrer persönlichen Steuererklärung.

Steuererklärung 2022

Der Versand der Steuererklärung 2022 erfolgte im Februar 2023.

Die Steuerformulare werden elektronisch eingelesen und verarbeitet. Die Steuerdeklaration hat deshalb auf den von der Steuerverwaltung Basel-Stadt zugestellten Formularen im Original zu erfolgen.

Die als Ansichtsformulare gekennzeichneten Formulare sind nicht zu verwenden. Die Formulare im Original können bei der Steuerverwaltung bezogen werden.

Fragebogen 2022 für Personengesellschaften

Der Versand des Fragebogens 2022 für Personengesellschaften erfolgte im Februar 2023.

Die Steuerformulare werden elektronisch eingelesen und verarbeitet. Die Steuerdeklaration hat deshalb auf den von der Steuerverwaltung Basel-Stadt zugestellten Formularen im Original zu erfolgen.

Die als Ansichtsformulare gekennzeichneten Formulare sind nicht zu verwenden. Die Formulare im Original können bei der Steuerverwaltung bezogen werden.

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