Fragen und Antworten

Quellensteuer

Ich bin Ausländer und wohne in Basel. Wie werde ich besteuert?

Alle ausländischen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit steuerrechtlichem Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt, welche die fremdenpolizeiliche Niederlassungsbewilligung nicht besitzen, und im Ausland wohnhafte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (auch Schweizer und Schweizerinnen), die als Grenzgänger oder Wochenaufenthalter im Kanton Basel-Stadt erwerbstätig sind, unterliegen der Besteuerung an der Quelle. Der Steuerabzug tritt an die Stelle der im ordentlichen Veranlagungsverfahren vom Einkommen berechneten Steuer.


Wegleitung und Tarife zur Quellenbesteuerung (PDF, 2.9 MB, nicht barrierefrei)

Merkblatt zu den neuen Quellensteuertarifcodes ab 2014 (PDF, 22 KB, nicht barrierefrei)

Ich bin Ausländer und habe mich mit einer Schweizerin verheiratet. Muss ich Quellensteuer bezahlen?

Nein. Ausländische Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit steuerrechtlichem Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt werden nicht an der Quelle besteuert, wenn sie mit einer Person in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, welche das Schweizer Bürgerrecht oder die Niederlassungsbewilligung besitzt. Die Besteuerung erfolgt im ordentlichen Veranlagungsverfahren.
 

Ich bezahle Quellensteuer.

Ist ein Abzug geleisteter Beiträge an die 3. Säule a oder geleistete Schuldzinsen möglich?

Ja, sofern Sie im Kanton Basel-Stadt ansässig oder quasiansässig sind. Sie können bis zum 31. März des auf die Steuerperiode folgenden Kalenderjahres die Abgabe einer Steuererklärung mit dem Formular für den Antrag auf ordentliche Veranlagung verlangen und darin unter anderem einen Abzug für Beiträge an 3. Säule a oder Schuldzinsen geltend machen. Ein gestellter Antrag kann nicht zurückgezogen werden. Die nachträgliche ordentliche Veranlagung gilt bis zum Ende der Quellensteuerpflicht, d.h. Sie erhalten in den Folgejahren jeweils automatisch eine Steuererklärung zugestellt.

Zustellung einer Vorauszahlungseinladung und eine Steuererklärung – warum?

Ausländische Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit steuerrechtlichem Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt, welche einen Bruttolohn von über CHF 120'000.- im Jahr beziehen, werden im ordentlichen Veranlagungsverfahren besteuert.
 

Grenzgänger

Ich wohne in Deutschland und arbeite in Basel. Wie werde ich als Grenzgänger besteuert?

Grenzgänger und Grenzgängerinnen zwischen dem Kanton Basel-Stadt und Deutschland entrichten die Steuer grundsätzlich im Wohnsitzstaat. Sie unterliegen in der Schweiz aber einem Steuerabzug an der Quelle von 4.5 Prozent im Arbeitsortstaat. Die schweizerische Quellensteuer wird bei in Deutschland wohnhaften Personen an die deutsche Steuer angerechnet.
 

Ich wohne in Basel und arbeite in Frankreich. Wie werde ich als Grenzgänger besteuert?

Grenzgänger und Grenzgängerinnen zwischen dem Kanton Basel-Stadt und Frankreich unterliegen keinem Steuerabzug an der Quelle im Arbeitsortsstaat. Sie entrichten die Steuern im Wohnsitzstaat.

Merkblatt zum Vorgehen betreffend französische Grenzgänger (PDF, 22 KB, nicht barrierefrei)

nach oben