Direkte Bundessteuer

Natürliche Personen bezahlen eine Einkommenssteuer als direkte Bundessteuer. Die direkte Bundessteuer wird für jede Steuerperiode auf dem steuerbaren Einkommen festgesetzt und bezogen. Die direkte Bundessteuer ist mit zwei progressiven Steuertarifen ausgestaltet, einem für allein stehende Personen und einem für Eheleute, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, sowie für verwitwete, gerichtlich oder tatsächlich getrennt lebende, geschiedene und ledige Steuerpflichtige, die mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen im gleichen Haushalt zusammenleben und deren Unterhalt zur Hauptsache bestreiten. Einem Steuerabzug an der Quelle unterliegen bestimmte ausländische natürliche Personen.

Juristische Personen bezahlen eine Gewinnsteuer als direkte Bundessteuer. Die direkte Bundessteuer wird für jede Steuerperiode auf den steuerbaren Reingewinn festgesetzt und bezogen. Die direkte Bundessteuer der Kapitalgesellschaften und Genossenschaften beträgt 8.5 Prozent des steuerbaren Reingewinnes nach Abzug der Aufwendungen und der geschuldeten Steuern. Die direkte Bundessteuer der Vereine, Stiftungen und übrigen juristischen Personen beträgt 4.25 Prozent des steuerbaren Reingewinnes. Einem Steuerabzug an der Quelle unterliegen bestimmte ausländische juristische Personen.