Formulare und Wegleitung
Lohnausweis
Die Arbeitgebenden im Kanton Basel-Stadt sind verpflichtet, den Lohn ihrer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen direkt der Steuerverwaltung zu melden. Die Lohnmeldung erfolgt durch Einreichung eines Doppels oder einer Kopie des Lohnausweises in Papierform oder in elektronischer Form. Die Übermittlung eines Lohnausweisexemplars an die Steuerverwaltung entbindet die Arbeitnehmenden nicht von der Deklaration des Lohneinkommens und der Beilage des Lohnausweises in ihrer persönlichen Steuererklärung.
Steuererklärung 2023 B für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften
Die Steuerformulare werden elektronisch eingelesen und verarbeitet. Die Steuerdeklaration hat deshalb auf dem von der Steuerverwaltung Basel-Stadt zugestellten Hauptformular im Original zu erfolgen. Die nicht als Ansichtsexemplare gekennzeichneten Hilfsformulare können für die Steuerdeklaration verwendet werden.
Die als E-Formulare bezeichneten Steuerformulare lassen sich mit dem SnapForm Viewer elektronisch ausfüllen und können ausgedruckt und dem Hauptformular beigelegt werden.
- Hauptformular (Ansichtsexemplar) (PDF, 98 KB)
- Hauptformular (E-Formular) (QDF, 60 KB)
- Angaben über Beteiligungen (PDF, 89 KB)
- Angaben über Beteiligungen (E-Formular) (QDF, 58 KB)
- Grundstücke und Liegenschaften (PDF, 53 KB)
- Grundstücke und Liegenschaften (E-Formular) (QDF, 34 KB)
- Steuerausscheidung (XLSX, 1.0 MB)
- Steuerausscheidung (E-Formular) (QDF, 216 KB)
- Verdecktes Eigenkapital (XLSX, 129 KB)
- Verdecktes Eigenkapital (QDF, 95 KB)
- Leistungen an nahe stehende Personen (PDF, 64 KB)
- Leistungen an nahe stehende Personen (QDF, 44 KB)
- Firmengruppen (XLSX, 90 KB)
- Firmengruppen (QDF, 78 KB)
- Wohngenossenschaften (PDF, 58 KB)
- Wohngenossenschaften (QDF, 42 KB)
- Grundstücksteuer (PDF, 77 KB)
- Grundstücksteuer (QDF, 62 KB)
- Begleitschreiben (PDF, 64 KB)
- Wegleitung (PDF, 434 KB)
- Wichtige Hinweise (PDF, 92 KB)