Steuererklärung 2023

Der Versand der Steuererklärung 2023 erfolgte im Februar 2024.

Mit der Steuererklärung 2023 werden der Gewinn des Jahres 2023 und das Kapital am 31. Dezember 2023 bzw. am Ende der Steuerpflicht auf Grund des handelsrechtlichen Abschlusses oder der Jahresrechnung deklariert. Die Steuerdeklaration bildet die Grundlage für die Gewinnsteuer, die Kapitalsteuer und die Grundstücksteuer als kantonale Steuern sowie die direkte Bundessteuer der Steuerperiode 2023. Als Steuerperiode gilt das Geschäftsjahr.

Eine Steuererklärung haben alle Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, Vereine und Stiftungen und übrigen juristischen Personen abzugeben, welche am 31. Dezember 2023 Sitz im Kanton Basel-Stadt hatten. Juristischen Personen, die im Jahr 2023 im Kanton Basel-Stadt eine Betriebsstätte unterhielten, an einem Geschäftsbetrieb beteiligt waren oder ein Grundstück besassen, ihren Sitz aber in einem anderen Kanton hatten, brauchen die Steuererklärung nicht auszufüllen. Sie können statt dessen eine Kopie der ausgefüllten Steuererklärung des Sitzkantones samt Beilagen zusammen mit dem unausgefüllten, aber unterzeichneten Steuerformular abgeben. Die den Kanton Basel-Stadt betreffende Jahresrechnung bzw. Liegenschaftsabrechnung ist beizulegen. Personen mit Sitz im Ausland haben die Steuererklärung in jedem Fall auszufüllen.