Formulare und Wegleitung

Lohnausweis

Die Arbeitgebenden im Kanton Basel-Stadt sind verpflichtet, den Lohn ihrer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen direkt der Steuerverwaltung zu melden. Die Lohnmeldung erfolgt durch Einreichung eines Doppels oder einer Kopie des Lohnausweises in Papierform oder in elektronischer Form. Die Übermittlung eines Lohnausweisexemplars an die Steuerverwaltung entbindet die Arbeitnehmenden nicht von der Deklaration des Lohneinkommens und der Beilage des Lohnausweises in ihrer persönlichen Steuererklärung.
 

Steuererklärung 2023 JP für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften

Der Versand der Steuererklärung 2023 erfolgte im Februar 2024.

Die Steuerformulare werden elektronisch eingelesen und verarbeitet. Die Steuerdeklaration hat deshalb auf dem von der Steuerverwaltung Basel-Stadt zugestellten Hauptformular im Original zu erfolgen. Die nicht als Ansichtsexemplare gekennzeichneten Hilfsformulare können für die Steuerdeklaration verwendet werden.

Die als E-Formulare bezeichneten Steuerformulare lassen sich mit dem SnapForm Viewer elektronisch ausfüllen und können ausgedruckt und dem Hauptformular beigelegt werden.

SnapForm Viewer für E-Formulare im QDF-Format

Steuererklärung 2023 VS für Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen

Der Versand der Steuererklärung 2023 erfolgte im Februar 2024.

Die Steuerformulare werden elektronisch eingelesen und verarbeitet. Die Steuerdeklaration hat deshalb auf dem von der Steuerverwaltung Basel-Stadt zugestellten Hauptformular im Original zu erfolgen. Die nicht als Ansichtsexemplare gekennzeichneten Hilfsformulare können für die Steuerdeklaration verwendet werden.

Die als E-Formulare bezeichneten Steuerformulare lassen sich mit dem SnapForm Viewer elektronisch ausfüllen und können ausgedruckt und dem Hauptformular beigelegt werden.

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Steuererklärung 2022 JP für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften

Der Versand der Steuererklärung 2022 erfolgte im Februar 2023.

Die Steuerformulare werden elektronisch eingelesen und verarbeitet. Die Steuerdeklaration hat deshalb auf dem von der Steuerverwaltung Basel-Stadt zugestellten Hauptformular im Original zu erfolgen. Die nicht als Ansichtsexemplare gekennzeichneten Hilfsformulare können für die Steuerdeklaration verwendet werden.

Die als E-Formulare bezeichneten Steuerformulare lassen sich mit dem SnapForm Viewer elektronisch ausfüllen und können ausgedruckt und dem Hauptformular beigelegt werden.

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Steuererklärung 2022 VS für Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen

Der Versand der Steuererklärung 2022 erfolgte im Februar 2023.

Die Steuerformulare werden elektronisch eingelesen und verarbeitet. Die Steuerdeklaration hat deshalb auf dem von der Steuerverwaltung Basel-Stadt zugestellten Hauptformular im Original zu erfolgen. Die nicht als Ansichtsexemplare gekennzeichneten Hilfsformulare können für die Steuerdeklaration verwendet werden.

Die als E-Formulare bezeichneten Steuerformulare lassen sich mit dem SnapForm Viewer elektronisch ausfüllen und können ausgedruckt und dem Hauptformular beigelegt werden.

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Fragebogen 2021/2022 SB für steuerbefreite juristische Personen

Der Versand des Fragebogens 2021/2022 erfolgte im Februar 2023.

Die Steuerformulare werden elektronisch eingelesen und verarbeitet. Die Steuerdeklaration hat deshalb auf dem von der Steuerverwaltung Basel-Stadt zugestellten Hauptformular im Original zu erfolgen. Die nicht als Ansichtsexemplare gekennzeichneten Hilfsformulare können für die Steuerdeklaration verwendet werden.

Die als E-Formulare bezeichneten Steuerformulare lassen sich mit dem SnapForm Viewer elektronisch ausfüllen und können ausgedruckt und dem Hauptformular beigelegt werden.

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Fragebogen 2021/2022 PV für Personalvorsorgeeinrichtungen

Der Versand des Fragebogens 2021/2022 erfolgte im Februar 2023.

Die Steuerformulare werden elektronisch eingelesen und verarbeitet. Die Steuerdeklaration hat deshalb auf dem von der Steuerverwaltung Basel-Stadt zugestellten Hauptformular im Original zu erfolgen. Die nicht als Ansichtsexemplare gekennzeichneten Hilfsformulare können für die Steuerdeklaration verwendet werden.

Die als E-Formulare bezeichneten Steuerformulare lassen sich mit dem SnapForm Viewer elektronisch ausfüllen und können ausgedruckt und dem Hauptformular beigelegt werden.

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