Formulare und Wegleitung
Lohnausweis
Die Arbeitgebenden im Kanton Basel-Stadt sind verpflichtet, den Lohn ihrer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen direkt der Steuerverwaltung zu melden. Die Lohnmeldung erfolgt durch Einreichung eines Doppels oder einer Kopie des Lohnausweises in Papierform oder in elektronischer Form. Die Übermittlung eines Lohnausweisexemplars an die Steuerverwaltung entbindet die Arbeitnehmenden nicht von der Deklaration des Lohneinkommens und der Beilage des Lohnausweises in ihrer persönlichen Steuererklärung.
Steuererklärung 2022 JP für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften
Der Versand der Steuererklärung 2022 erfolgte im Februar 2023.
Die Steuerformulare werden elektronisch eingelesen und verarbeitet. Die Steuerdeklaration hat deshalb auf dem von der Steuerverwaltung Basel-Stadt zugestellten Hauptformular im Original zu erfolgen. Die nicht als Ansichtsexemplare gekennzeichneten Hilfsformulare können für die Steuerdeklaration verwendet werden.
Die als E-Formulare bezeichneten Steuerformulare lassen sich mit dem SnapForm Viewer elektronisch ausfüllen und können ausgedruckt und dem Hauptformular beigelegt werden.
- Hauptformular (Ansichtsexemplar) (PDF, 97 KB)
- Hauptformular (E-Formular) (QDF, 60 KB)
- Angaben über Beteiligungen (PDF, 89 KB)
- Angaben über Beteiligungen (E-Formular) (QDF, 58 KB)
- Leistungen an nahestehende Personen (PDF, 64 KB)
- Leistungen an nahe stehende Personen (E-Formular) (QDF, 44 KB)
- Firmengruppen (XLS, 90 KB)
- Firmengruppen (E-Formular) (QDF, 78 KB)
- Wohngenossenschaften (PDF, 58 KB)
- Wohngenossenschaften (QDF, 42 KB)
- Grundstücke und Liegenschaften (PDF, 53 KB)
- Grundstücke und Liegenschaften (E-Formular) (QDF, 34 KB)
- Steuerausscheidung (XLS, 1.0 MB)
- Steuerausscheidung (E-Formular) (QDF, 216 KB)
- Verdecktes Eigenkapital (XLS, 129 KB)
- Verdecktes Eigenkapital (QDF, 95 KB)
- Grundstücksteuer / Minimalsteuer (PDF, 77 KB)
- Grundstücksteuer / Minimalsteuer (E-Formular) (QDF, 62 KB)
- Wichtige Hinweise (PDF, 92 KB)
- Wegleitung (PDF, 434 KB)
- Begleitschreiben (PDF, 64 KB)
Steuererklärung 2022 VS für Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen
Der Versand der Steuererklärung 2022 erfolgte im Februar 2023.
Die Steuerformulare werden elektronisch eingelesen und verarbeitet. Die Steuerdeklaration hat deshalb auf dem von der Steuerverwaltung Basel-Stadt zugestellten Hauptformular im Original zu erfolgen. Die nicht als Ansichtsexemplare gekennzeichneten Hilfsformulare können für die Steuerdeklaration verwendet werden.
Die als E-Formulare bezeichneten Steuerformulare lassen sich mit dem SnapForm Viewer elektronisch ausfüllen und können ausgedruckt und dem Hauptformular beigelegt werden.
- Hauptformular (Ansichtsexemplar) (PDF, 97 KB)
- Hauptformular (E-Formular) (QDF, 60 KB)
- Angaben über Zuwendungen und Unterstützungen (PDF, 47 KB)
- Angaben über Zuwendungen und Unterstützungen (E-Formular) (QDF, 26 KB)
- Leistungen an nahe stehende Personen (PDF, 64 KB)
- Leistungen an nahe stehende Personen (E-Formular) (QDF, 44 KB)
- Firmengruppen (XLS, 90 KB)
- Firmengruppen (E-Formular) (QDF, 78 KB)
- Wohngenossenschaften (PDF, 58 KB)
- Wohngenossenschaften (QDF, 42 KB)
- Grundstücke und Liegenschaften (PDF, 53 KB)
- Grundstücke und Liegenschaften (E-Formular) (QDF, 34 KB)
- Steuerausscheidung (XLS, 1.0 MB)
- Steuerausscheidung (E-Formular) (QDF, 216 KB)
- Verdecktes Eigenkapital (XLS, 129 KB)
- Verdecktes Eigenkapital (QDF, 95 KB)
- Grundstücksteuer / Minimalsteuer (PDF, 77 KB)
- Grundstücksteuer / Minimalsteuer (E-Formular) (QDF, 62 KB)
- Wichtige Hinweise (PDF, 92 KB)
- Wegleitung (PDF, 434 KB)
- Begleitschreiben (PDF, 64 KB)
Steuererklärung 2021 JP für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften
Der Versand der Steuererklärung 2021 erfolgte im Februar 2022.
Die Steuerformulare werden elektronisch eingelesen und verarbeitet. Die Steuerdeklaration hat deshalb auf dem von der Steuerverwaltung Basel-Stadt zugestellten Hauptformular im Original zu erfolgen. Die nicht als Ansichtsexemplare gekennzeichneten Hilfsformulare können für die Steuerdeklaration verwendet werden.
Die als E-Formulare bezeichneten Steuerformulare lassen sich mit dem SnapForm Viewer elektronisch ausfüllen und können ausgedruckt und dem Hauptformular beigelegt werden.
- Hauptformular (Ansichtsexemplar) (PDF, 145 KB, nicht barrierefrei)
- Hauptformular (E-Formular) (QDF, 60 KB, nicht barrierefrei)
- Fristenkarte (Ansichtsexemplar) (PDF, 59 KB, nicht barrierefrei)
- Angaben über Beteiligungen (PDF, 143 KB, nicht barrierefrei)
- Angaben über Beteiligungen (E-Formular) (QDF, 56 KB, nicht barrierefrei)
- Leistungen an nahestehende Personen (PDF, 78 KB, nicht barrierefrei)
- Leistungen an nahe stehende Personen (E-Formular) (QDF, 45 KB, nicht barrierefrei)
- Firmengruppen (XLS, 92 KB, nicht barrierefrei)
- Firmengruppen (E-Formular) (QDF, 95 KB, nicht barrierefrei)
- Wohngenossenschaften (PDF, 72 KB, nicht barrierefrei)
- Wohngenossenschaften (E-Formular) (QDF, 42 KB, nicht barrierefrei)
- Grundstücke und Liegenschaften (PDF, 69 KB, nicht barrierefrei)
- Grundstücke und Liegenschaften (E-Formular) (QDF, 35 KB, nicht barrierefrei)
- Steuerausscheidung (XLS, 1017 KB, nicht barrierefrei)
- Steuerausscheidung (E-Formular) (QDF, 211 KB, nicht barrierefrei)
- Verdecktes Eigenkapital (XLS, 108 KB, nicht barrierefrei)
- Verdecktes Eigenkapital (E-Formular) (QDF, 557 KB, nicht barrierefrei)
- Grundstücksteuer / Minimalsteuer (PDF, 114 KB, nicht barrierefrei)
- Grundstücksteuer / Minimalsteuer (E-Formular) (QDF, 62 KB, nicht barrierefrei)
- Wichtige Hinweise (PDF, 99 KB, nicht barrierefrei)
- Wegleitung (PDF, 500 KB, nicht barrierefrei)
- Gut zu wissen (PDF, 102 KB, nicht barrierefrei)
- Begleitschreiben (PDF, 62 KB, nicht barrierefrei)
Steuererklärung 2021 VS für Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen
Der Versand der Steuererklärung 2021 erfolgte im Februar 2022.
Die Steuerformulare werden elektronisch eingelesen und verarbeitet. Die Steuerdeklaration hat deshalb auf dem von der Steuerverwaltung Basel-Stadt zugestellten Hauptformular im Original zu erfolgen. Die nicht als Ansichtsexemplare gekennzeichneten Hilfsformulare können für die Steuerdeklaration verwendet werden.
Die als E-Formulare bezeichneten Steuerformulare lassen sich mit dem SnapForm Viewer elektronisch ausfüllen und können ausgedruckt und dem Hauptformular beigelegt werden.
- Hauptformular (Ansichtsexemplar) (PDF, 143 KB, nicht barrierefrei)
- Hauptformular (E-Formular) (QDF, 61 KB, nicht barrierefrei)
- Fristenkarte (Ansichtsexemplar) (PDF, 59 KB, nicht barrierefrei)
- Angaben über Zuwendungen und Unterstützungen (PDF, 70 KB, nicht barrierefrei)
- Angaben über Zuwendungen und Unterstützungen (E-Formular) (QDF, 26 KB, nicht barrierefrei)
- Leistungen an nahe stehende Personen (PDF, 78 KB, nicht barrierefrei)
- Leistungen an nahe stehende Personen (E-Formular) (QDF, 45 KB, nicht barrierefrei)
- Firmengruppen (XLS, 92 KB, nicht barrierefrei)
- Firmengruppen (E-Formular) (QDF, 95 KB, nicht barrierefrei)
- Wohngenossenschaften (PDF, 72 KB, nicht barrierefrei)
- Wohngenossenschaften (E-Formular) (QDF, 42 KB, nicht barrierefrei)
- Grundstücke und Liegenschaften (PDF, 69 KB, nicht barrierefrei)
- Grundstücke und Liegenschaften (E-Formular) (QDF, 35 KB, nicht barrierefrei)
- Steuerausscheidung (XLS, 1017 KB, nicht barrierefrei)
- Steuerausscheidung (E-Formular) (QDF, 211 KB, nicht barrierefrei)
- Verdecktes Eigenkapital (XLS, 108 KB, nicht barrierefrei)
- Verdecktes Eigenkapital (E-Formular) (QDF, 557 KB, nicht barrierefrei)
- Grundstücksteuer / Minimalsteuer (PDF, 114 KB, nicht barrierefrei)
- Grundstücksteuer / Minimalsteuer (E-Formular) (QDF, 62 KB, nicht barrierefrei)
- Wichtige Hinweise (PDF, 99 KB, nicht barrierefrei)
- Wegleitung (PDF, 500 KB, nicht barrierefrei)
- Begleitschreiben (PDF, 62 KB, nicht barrierefrei)
- Gut zu wissen (PDF, 102 KB, nicht barrierefrei)
Fragebogen 2021/2022 SB für steuerbefreite juristische Personen
Der Versand des Fragebogens 2021/2022 erfolgte im Februar 2023.
Die Steuerformulare werden elektronisch eingelesen und verarbeitet. Die Steuerdeklaration hat deshalb auf dem von der Steuerverwaltung Basel-Stadt zugestellten Hauptformular im Original zu erfolgen. Die nicht als Ansichtsexemplare gekennzeichneten Hilfsformulare können für die Steuerdeklaration verwendet werden.
Die als E-Formulare bezeichneten Steuerformulare lassen sich mit dem SnapForm Viewer elektronisch ausfüllen und können ausgedruckt und dem Hauptformular beigelegt werden.
- Fragebogen (Ansichtsexemplar) (PDF, 88 KB)
- Fragebogen (Ansichtsexemplar) (QDF, 44 KB)
- Begleitschreiben (PDF, 94 KB)
- Wegleitung (PDF, 434 KB)
- Leistungen an nahe stehende Personen (PDF, 64 KB)
- Leistungen an nahe stehende Personen (E-Formular) (QDF, 44 KB)
- Steuerausscheidung (XLS, 1.0 MB)
- Steuerausscheidung (E-Formular) (QDF, 216 KB)
- Grundstücksteuer / Minimalsteuer (PDF, 77 KB)
- Grundstücksteuer / Minimalsteuer (E-Formular) (QDF, 62 KB)
Fragebogen 2021/2022 PV für Personalvorsorgeeinrichtungen
Der Versand des Fragebogens 2021/2022 erfolgte im Februar 2023.
Die Steuerformulare werden elektronisch eingelesen und verarbeitet. Die Steuerdeklaration hat deshalb auf dem von der Steuerverwaltung Basel-Stadt zugestellten Hauptformular im Original zu erfolgen. Die nicht als Ansichtsexemplare gekennzeichneten Hilfsformulare können für die Steuerdeklaration verwendet werden.
Die als E-Formulare bezeichneten Steuerformulare lassen sich mit dem SnapForm Viewer elektronisch ausfüllen und können ausgedruckt und dem Hauptformular beigelegt werden.
SnapForm Viewer für E-Formulare im QDF-Format
- Fragebogen (Ansichtsexemplar) (PDF, 90 KB)
- Fragebogen (Ansichtsexemplar) (QDF, 47 KB)
- Begleitschreiben (PDF, 94 KB)
- Wegleitung (PDF, 434 KB)
- Wichtige Hinweise (PDF, 92 KB)
- Leistungen an nahe stehende Personen (PDF, 64 KB)
- Leistungen an nahe stehende Personen (E-Formular) (QDF, 44 KB)
- Steuerausscheidung (XLSX, 1.0 MB)
- Steuerausscheidung (E-Formular) (QDF, 216 KB)
- Grundstücksteuer / Minimalsteuer (PDF, 77 KB)
- Grundstücksteuer / Minimalsteuer (E-Formular) (QDF, 62 KB)