Betreibung

Werden die ausstehenden Steuerforderungen, Zinsen oder Gebühren auf Mahnung hin nicht bezhalt, wird gegegn die zahlungspflichtige Person die Betreibung eingeleitet. Das Ergebnis eines ganz oder teilweise erfolglosen Pfändungsvollzuges nach einer Betreibung auf Pfändung oder einem Konkurs ist eine Verlustscheinforderung. Ein Verlustschein verjährt nach 20 Jahren.

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