Fragen und Antworten

Wo muss ich meine Steuern bezahlen?

Die Steuern sind an dem Ort zu bezahlen, wo sich die steuerpflichtige Person am Ende der Steuerperiode befindet.

Bei Zuzug aus einem anderen Kanton beginnt die Steuerpflicht am ersten Tag der Steuerperiode, in welcher der Wechsel des Wohnsitzes stattfindet. Steuerbar sind das gesamte Jahreseinkommen und das Vermögen am Ende der Steuerperiode. Diese Regelung gilt sinngemäss auch bei Zuzug aus den Landgemeinden Bettingen und Riehen in die Stadt.

Bei Zuzug aus dem Ausland sind das Einkommen seit Zuzug und das Vermögen am Ende der Steuerperiode steuerbar. Das Einkommen wird für die Bemessung des Steuersatzes auf ein entsprechendes Jahreseinkommen umgerechnet. Die Vermögenssteuer wird im Verhältnis zur Dauer der Zugehörigkeit bezogen.

Bei Wegzug in einen anderen Kanton endet die Steuerpflicht aufgrund persönlicher Zugehörigkeit am letzten Tag der dem Wegzug vorangegangenen Steuerperiode. Diese Regelung gilt sinngemäss auch bei Wegzug aus der Stadt in die Landgemeinden Bettingen und Riehen.

Bei Wegzug ins Ausland sind das Einkommen bis zum Wegzug und das Vermögen am Ende der Steuerpflicht steuerbar. Das Einkommen wird für die Bemessung des Steuersatzes auf ein entsprechendes Jahreseinkommen umgerechnet. Die Vermögenssteuer wird im Verhältnis zur Dauer der Zugehörigkeit bezogen.

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Was muss ich tun, wenn ich eine selbstständige Erwerbstätigkeit im Kanton Basel-Stadt aufnehme?

Steuerpflichtige Personen, die im Kanton Basel-Stadt bereits steuerpflichtig sind und eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen, haben das Einkommen in der nächsten Steuererklärung anzugeben.
Steuerpflichtige Personen, die im Kanton Basel-Stadt nicht bereits steuerpflichtig sind und eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen, haben sich bei der Steuerverwaltung anzumelden und die folgenden Angaben für die Aufnahme im Steuerregister zu machen: Vorname und Name, Geburtsdatum, Zivilstand, Wohnadresse, Name des Geschäftes, Art der Geschäftstätigkeit, Geschäftsadresse und Datum der Aufnahme der selbstständigen Erwerbstätigkeit.
Diese Angaben sind schriftlich einzureichen an: Steuerverwaltung Basel-Stadt, Ressort Stammdatenbewirtschaftung, Fischmarkt 10, CH-4001 Basel.

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Wann muss ich mich bei der Steuerverwaltung abmelden?

Steuerpflichtige Personen haben sich beim Wegzug ins Ausland bei der Steuerverwaltung abzumelden und die fälligen Steuern sofort zu bezahlen.

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