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Der Kanton Basel-Stadt erhebt Steuern von den natürlichen und juristischen Personen und sowie auf den Liegenschaften, den Motorfahrzeugen und den Hunden.
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Die Stadt Basel erhebt keine Gemeindesteuer, sondern das Recht zur Steuererhebung steht einzig dem Kanton zu. Hingegen werden in den Landgemeinden Bettingen und Riehen Gemeindesteuern in Ergänzung zu den kantonalen Steuern erhoben.
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Der Bund erhebt eine Einkommenssteuer von den natürlichen Personen und eine Gewinnsteuer von den juristischen Personen als direkte Bundessteuer. Der Kanton Basel-Stadt veranlagt und bezieht auf seinem Gebiet die direkte Bundessteuer.
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Die vier Kirchen des Kantons Basel-Stadt erheben als öffentlich-rechtliche Körperschaften von den natürlichen Personen, die im Kantonsgebiet wohnhaft sind und der Kirche angehören, eine Steuer auf der Grundlage der basel-städtischen Einkommenssteuer.
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