Bundessteuern

Der Bund erhebt eine Einkommenssteuer von den natürlichen Personen und eine Gewinnsteuer von den juristischen Personen als direkte Bundessteuer. Der Kanton Basel-Stadt veranlagt und bezieht auf seinem Gebiet die direkte Bundessteuer. Die Rückerstattung der vom Bund erhobenen Verrechnungssteuer erfolgt durch den Kanton Basel-Stadt, soweit er zuständig ist. Im Weiteren obliegt dem Kanton Basel-Stadt der Vollzug der Wehrpflichtersatzabgabe. Aufsichtsbehörde für den Vollzug der direkten Bundessteuer, der Verrechnungssteuer und der Wehrpflichtersatzabgabe ist die Eidgenössische Steuerverwaltung.

Neben diesen Steuern erhebt der Bund eine Mehrwertsteuer, welcher die im Inland getätigten Umsätze aus Warenlieferungen und Dienstleistungen sowie die Wareneinfuhren in die Schweiz unterliegen, Stempelabgaben auf der Ausgabe und dem Umsatz von Wertpapieren sowie auf der Zahlung von Versicherungsprämien, Zollabgaben, Verbrauchsabgaben sowie Treibstoffzuschläge, eine Schwerverkehrsabgabe und eine Autobahnvignette.