Kantonale Steuern

Das schweizerische Steuersystem spiegelt die föderalistische Staatsstruktur wieder. In der Schweiz erheben sowohl der Bund als auch die 26 Kantone und die rund 3'000 Gemeinden Steuern. So hat jeder Kanton ein eigenes Steuergesetz und belastet Einkommen, Vermögen und Erbschaften, Kapitalgewinne und Grundstückgewinne sowie andere Steuerobjekte unterschiedlich. Das Steuerharmonisierungsrecht des Bundes schränkt die Unterschiede der Kantone ein. Es beinhaltet Grundsätze über Steuerpflicht, Gegenstand und zeitliche Bemessung der Steuern, Verfahrensrecht und Steuerstrafrecht. Steuersätze und Steuerfreibeträge sind von der Harmonisierung nicht betroffen. Für die steuerpflichtigen Personen fallen die von den Kantonen und Gemeinden erhobenen Steuern wesentlich stärker ins Gewicht als die Steuern des Bundes.

Der Kanton Basel-Stadt erhebt Steuern von den natürlichen und juristischen Personen und sowie auf den Liegenschaften, den Motorfahrzeugen und den Hunden. Steuerpflichtig sind natürliche und juristische Personen.

Steuern von natürlichen Personen

Steuerarten Steuerhoheiten Zuständige Behörde
Einkommenssteuer Kanton und Gemeinden Steuerverwaltung
Vermögenssteuer Kanton Steuerverwaltung
Schenkungs- und Erbschaftssteuer Kanton Steuerverwaltung

Steuern von juristischen Personen

Steuerarten Steuerhoheiten Zuständige Behörde
Gewinnsteuer Kanton Steuerverwaltung
Kapitalsteuer Kanton Steuerverwaltung
Grundstücksteuer Kanton Steuerverwaltung

Liegenschaftensteuern

Steuerarten Steuerhoheiten Zuständige Behörde
Grundstückgewinnsteuer Kanton und Gemeinden Steuerverwaltung
Handänderungssteuer Kanton Steuerverwaltung

Andere Steuern

Steuerarten Steuerhoheiten Zuständige Behörde
Motorfahrzeugsteuer Kanton Motorfahrzeugkontrolle
Hundesteuer Kanton Veterinäramt

Die Einkommenssteuer und die Vermögenssteuer der natürlichen Personen sowie die Gewinnsteuer, Kapitalsteuer und die Grundstücksteuer der juristischen Personen sind periodische Steuern. Die Erhebung ist zeitlich begrenzt. Der Zeitraum, für welchen die Steuer geschuldet wird, ist dabei durch die Steuerperiode geregelt. Die regelmässig wiederkehrenden Steuern werden auf Grund einer Steuererklärung veranlagt, welche die steuerpflichtige Person auszufüllen und der Steuerverwaltung einzureichen hat.

Die Schenkungs- und Erbschaftssteuer sowie die Steuern auf Liegenschaften sind keine periodischen Steuern, sondern sind auf Grund eines einmaligen Sachverhaltes geschuldet.

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