Gemeindesteuern

Die Stadt Basel erhebt keine Gemeindesteuer, sondern das Recht zur Steuererhebung steht einzig dem Kanton zu. Die Landgemeinde Riehen erhebt autonom die Gemeindesteuern in Ergänzung zu den kantonalen Steuern, während die Gemeinde Bettingen ihre Gemeindesteuern vom Kanton beziehen lässt.

Der Kanton erhebt von den Einwohner und Einwohnerinnen der beiden Landgemeinden 50 Prozent der Einkommenssteuer und der Vermögenssteuer als Kantonssteuerquote. Auf dem in der Stadt Basel gelegenen unbeweglichen Vermögen und den auf den daraus fliessenden Erträgen erhebt der Kanton die volle Steuer. Die Einwohnergemeinden haben somit die Möglichkeit, den Steuerfuss sowohl bei der Einkommenssteuer als auch bei der Vermögenssteuer im Rahmen der Gemeindesteuerquote von bis 50 Prozent autonom festzulegen.

Die Schenkungs- und Erbschaftssteuer werden unabhängig von der Gemeindezugehörigkeit durch den Kanton erhoben.

Die Gewinnsteuer, die Kapitalsteuer und die Grundstücksteuer der juristischen Personen werden ebenfalls vom Kanton erhoben, wobei Steueranteile für die Landgemeinden vorgesehen sind.

Der Kanton erhebt auf Grundstücken der natürlichen und juristischen Personen, die auf dem Gebiet der Einwohnergemeinden Bettingen und Riehen liegen, 50 Prozent der Grundstückgewinnsteuer. Die Einwohnergemeinden erheben von natürlichen und juristischen Personen selbst 40 bzw. 50 Prozent der Grundstückgewinnsteuer. Bei juristischen Personen erfolgt der Bezug der Grundstücksteuer allein beim Kanton.

Die Handänderungssteuer wird nur vom Kanton erhoben.