Fragen und Antworten

Hauptformular

Ist eine Fristerstreckung für die Abgabe möglich?

Ja. Die Steuererklärung ist bis 31. März des auf die Steuerperiode folgenden Kalenderjahres abzugeben. Diese Frist kann nur bei Vorliegen triftiger Gründe und bei Leistung einer angemessenen Teilzahlung über das Abgabejahr hinaus erstreckt werden. Die Fristerstreckung ist bis 30. September gebührenfrei. Weitergehend oder für ein zweites Gesuch um Fristerstreckung wird eine Gebühr von CHF 40.- erhoben. Die Erstreckung der Abgabefrist für die Steuererklärung kann online beantragt werden.

Abgabefrist der Steuererklärung erstrecken

 

Wer hilft mir beim Ausfüllen?

- Treuhänder, Rechtsanwälte, Vermögensverwalter und Banken

- Gemeinnützige Institutionen wie

  • GGG Steuern
    Postfach
    4001 Basel
    Telefon +41 79 920 02 24
     
  • GGG Migration
    Eulerstrasse 26, CH-4051 Basel
    Telefon +41 61 206 92 22
     
  • Stiftung Pro Senectute
    Luftgässlein 3, CH-4051 Basel
    Telefon +41 61 206 44 44
     
  • Pro Infirmis
    Bachlettenstrasse 12, CH-4054 Basel
    Telefon +41 58 775 18 60

bieten gegen Voranmeldung Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung an. 

 

Was geschieht bei Nichtabgabe?

Wird die Steuererklärung ohne rechtzeitiges Fristerstreckungsgesuch nicht termingemäss abgegeben oder läuft eine erstreckte Frist unbenutzt ab, erfolgt eine Mahnung. Pro Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 40.- erhoben. Wird nach einer zweiten Mahnung die Steuererklärung nicht eingereicht, wird die Steuer von Amtes wegen festgesetzt. Bei einer solchen Veranlagung nach pflichtgemässem Ermessen (Ermessensveranlagung) ist eine Einschätzungsgebühr von CHF 100.- bis 500.- zu bezahlen.

 

Informationen zur Angabe von…

...vor dem Zuzug in den Kanton Basel-Stadt erzieltem Einkommen

Bei Zuzug in den Kanton Basel-Stadt aus einem anderen Kanton beginnt die Steuerpflicht auf Grund persönlicher Zugehörigkeit am ersten Tag der Steuerperiode, in welcher der Wechsel des steuerrechtlichen Wohnsitzes stattfindet. Steuerbar sind das gesamte Jahreseinkommen und das Vermögen am Ende der Steuerperiode.

 

...Kapitalsummen von der Pensionskasse

Beispiel: Von der Pensionskasse auf einmal ausbezahlter Betrag von CHF 80'000.- für die mir zustehende Rente für vier Jahre

Dieser Betrag ist im Hauptformular auf Seite 2 unter dem Titel "Kapitalabfindung für wiederkehrende Leistungen" anzugeben.

 

...Kapitalbezug

Beispiel: Bezug von Vorsorgeguthaben von CHF 75'000.- aus der 3. Säule a

Dieser Kapitalbezug ist im Hauptformular auf Seite 1 unter dem Titel "Kapitalleistungen aus Vorsorge" anzugeben.

 

...Ferienwohnungen im Ausland

Alle Grundstücke und Liegenschaften sind im In- und Ausland in der Steuererklärung anzugeben. In der Steuerausscheidung werden die Grundstücke und Liegenschaften zur Besteuerung dem Kanton bzw. Staat zugeteilt, in dem sie liegen. Auswärtige Grundstücke und Liegenschaften werden nur zur Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt (sog. Progressionsvorbehalt).

 

...Schenkungen

Schenkungen und Erbschaften sind im Hauptformular auf Seite 1 und im Formular W Wertschriftenverzeichnis unter dem Titel "Angaben zu Schenkungen, Erbvorbezügen, Erbschaften und Beteiligungen an Erbengemeinschaften" anzugeben.

Tarittabelle zur Schenkungs- und Erbschaftssteuer

...Aufbewahrung von Steuerakten: Wie lange muss ich Kopien von Steuererklärungen, Beilagen und Belegen, Buchhaltungsunterlagen aufbewahren?

Die Steuerakten zu den letzen 10 Steuerjahren sind aus Beweisgründen aufzubewahren.

 

Wo kann ich eine Kopie meiner Steuererklärung bestellen?

Duplikate von Steuererklärungen für natürliche Personen können online bestellt werden.

Duplikat der Steuererklärung bestellen

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Wertschriftenverzeichnis

Verrechnungssteuern auf Lotteriegewinne - so erhalten Sie diese zurück

Gewinne aus inländischen Grossspielen wie Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspielen (Swisslos, Swissloto, Euro Millions, usw.) ab einem Betrag von CHF 1'000'000 und Gewinne aus Lotterien und Geschicklichkeitsspielen zur Verkaufsförderung ab einem Betrag von CHF 1'000 (d.h. Steuerfreigrenze von
CHF 1'000; Gewinne über CHF 1'000 sind somit vollumfänglich steuerbar) sind im Formular W Wertschriftenverzeichnis der Steuererklärung unter Beilage des entsprechenden Beleges anzugeben. Die von inländischen Gewinnen abgezogene Verrechnungssteuer wird als Vorauszahlung auf den Beginn des Fälligkeitsjahres der Steuern angerechnet und verzinst, soweit im Verlauf dieses Jahres der Rückerstattungsantrag mittels vollständig ausgefüllter Steuererklärung gestellt wird. Ansonsten erfolgt die Anrechnung auf den Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung.

 

Verrechnungssteuern auf dem Ertrag aus Kapitalanlagen der Stockwerkeigentümergemeinschaft - so erhalten Sie diese zurück

Die Stockwerkeigentümergemeinschaft hat den Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer mit Formular 25 der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Eigerstrasse 65, CH-3003 Bern, einzureichen. Das Formular kann im Internet auf der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung bezogen werden. Der einzelne Stockwerkeigentümer muss den Anteil an den Kapitalanlagen und dem Ertrag daraus in der Steuererklärung nicht angeben.

Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung
 

Verrechnungssteuern auf dem Ertrag aus Kapitalanlagen der Erbengemeinschaft - so erhalten Sie diese zurück

Der Antrag auf Rückerstattung von Verrechnungssteuer für Anteile an Erbengemeinschaften erfolgt für Fälligkeiten ab 1. Januar 2022 nicht mehr für die ganze Erbengemeinschaft im Wohnsitzkanton des Erblassers oder der Erblasserin, sondern die Erben und Erbinnen haben anteilmässig ihren Verrechnungssteueranspruch in ihrem Wohnsitzkanton zu beantragen. 

Nicht rückforderbare ausländische Steuern auf dem Ertrag von Kapitalanlagen in Staaten (mit Doppelbesteuerungsabkommen zur Schweiz) - so erhalten Sie diese zurück

Der Antrag auf Anrechnung der nicht rückforderbaren ausländischen Steuer auf Kapitalanlagen in Staaten, mit denen die Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, ist mit dem Formular D DA-1/R-US164 der Steuererklärung einzureichen. Eine Übersicht über die Entlastung der Dividenden und Zinsen von ausländischen Steuern steht im Internet zur Verfügung. Die Steueranrechnung erfolgt auf den Fälligkeitstermin der kantonalen Steuern.

ESTV: Ausländische Quellensteuern pro Land
 

Rückforderbare ausländischen Steuern auf dem Ertrag von Kapitalanlagen in Staaten (mit Doppelbesteuerungsabkommen zur Schweiz) - so erhalten Sie diese zurück

Die Formulare können im Internet auf der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung bezogen werden. 

Formulare auf der Website der ESTV 
 

Zusätzlicher Steuerrückbehalt USA - so erhalten Sie diesen zurück

Der Antrag auf Rückerstattung des zusätzlichen Steuerrückbehaltes USA ist mit dem Formular D DA-1/R-US164 der Steuererklärung einzureichen. Der zusätzliche Steuerrückbehalt USA auf Dividenden und Zinsen wird als Vorauszahlung für die kantonalen Steuern angerechnet.
 

Welche Fremdwährungsumrechnungskurse muss ich bei der Deklaration ausländischer Wertpapiere, Kapitalanlagen oder Renten anwenden?

Für das Vermögen sind die Devisenkurse per 31. Dezember massgebend. Die Erträge von Wertpapieren sind mit den Devisen-Jahresmittelkursen umzurechnen. Für die Umrechnung von regelmässigen Auslandzahlungen wie Renten, Liegenschaftserträgnissen usw. sind die Devisen-Jahresmittelkurse zu verwenden. Die Angaben zu den Devisen und Jahresendkursen sind in der Kursliste Band 1 der Eidgenössischen Steuerverwaltung enthalten. Die Kurslisten können bei der Steuerverwaltung bezogen werden oder stehen im Internet auf der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung zur Verfügung.

Kurslisten auf der Website der ESTV
 

Wo kann ich die Steuerwerte für die Wertpapiere kotierter und nicht kotierter Gesellschaften erfahren?

Die Steuerwerte von kotierten Wertpapieren sind in den Kurslisten der Eidgenössischen Steuerverwaltung enthalten. Die Kurslisten können bei der Steuerverwaltung bezogen werden oder stehen im Internet auf der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung zur Verfügung. Die von der Bank ausgewiesenen Depotwerte entsprechen den Steuerwerten in den Kurslisten und können für die Deklaration übernommen werden. Der Verkehrswert von nicht kotierten Wertpapieren ist bei der Gesellschaft anzufragen, wenn dieser nicht bekannt ist.

Kurslisten auf der Website der ESTV

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