Steuererklärung 2024 B

Wegzug ins Ausland
Personen, die im Jahre 2024 vom Kanton Basel-Stadt ins Ausland weggezogen sind, sind bis zum Wegzugsdatum steuerpflichtig und haben eine Steuererklärung für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum Ende der Steuerpflicht abzugeben. 

Todesfall
Beim Tod einer alleinstehenden Person im Verlaufe des Jahres 2024 endet die Steuerpflicht im Zeitpunkt des Ablebens. Die Erbinnen und Erben haben die Steuererklärung für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum Ende der Steuerpflicht abzugeben. 
Beim Tod eines Ehegatten im Verlaufe des Jahres 2024 erfolgt bis zum Todestag eine gemeinsame Besteuerung der Ehegatten. Der überlebende Ehegatte hat für sich und zuhanden der Erben und Erbinnen die gemeinsame Steuererklärung für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum Todestag einzureichen. Für den Rest des Jahres wird der überlebende Ehegatte als alleinstehende Person besteuert und hat eine eigene Steuererklärung für den Zeitraum vom Tag nach dem Tod bis zum Ende des Jahres abzugeben. 

Die Dauer der unterjährigen Steuerpflicht ist in der Steuererklärung zu deklarieren.

Bei Beendigung der Steuerpflicht im Jahre 2024 benutzen Sie bitte BalTax 2023 (Beendigung 2024). Mehr Informationen zu BalTax finden Sie unter www.steuerverwaltung.bs.ch/esteuern.bs.

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