Steuererklärung 2023

Der Versand der Steuererklärung 2023 erfolgt im Februar 2024.

Die wichtigsten Steuergeschäfte stehen als Online-Services im Portal eSteuern.BS zur Verfügung.

Aufgrund dieser digitalen Entwicklung sowie aus ökologischen Gründen wird auf den Versand eines Steuererklärungsdoppels verzichtet. 

  • Das Steuererklärungsdoppel kann unter Telefonnummer 061 267 98 70, mittels E-Mail, brieflich an die Adresse Steuerverwaltung Basel-Stadt, Fischmarkt 10, CH-4001 Basel, oder in der Kundenzone kostenlos bezogen werden.

Mit der Steuererklärung 2023 werden das Einkommen des Jahres 2023 und das Vermögen am 31. Dezember 2023 bzw. am Ende der Steuerpflicht deklariert. Die Steuerdeklaration bildet die Grundlage für die Einkommenssteuer und die Vermögenssteuer als kantonale Steuern sowie die direkte Bundessteuer der Steuerperiode 2023. Für die Wehrpflichtersatzabgabe stellt die direkte Bundessteuer die nötige Grundlage dar.

Die Steuererklärung ist wahrheitsgemäss und vollständig auszufüllen und mit allen erforderlichen Beilagen abzugeben. Der Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer ist im Formular W Wertschriftenverzeichnis zu stellen. Die Rückerstattung von ausländischen Quellensteuern auf Dividenden und Zinsen (Anrechnung ausländischer Quellensteuern und zusätzlicher Steuerrückbehalt USA) ist mit dem Formular D DA-1/R-US 164 zu beantragen.

Eine Steuererklärung haben alle natürlichen Personen abzugeben, welche am 31. Dezember 2023 Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt hatten. Personen, die im Jahr 2023 eine selbstständige Erwerbstätigkeit im Kanton Basel-Stadt (Geschäftsbetrieb, Betriebsstätte oder Beteiligung an einer Personengesellschaft mit Sitz oder Betriebsstätte im Kanton Basel-Stadt) ausübten oder ein Grundstück besassen, ihren Wohnsitz aber in einem anderen Kanton hatten, brauchen die Steuererklärung nicht auszufüllen. Sie können stattdessen eine Kopie der ausgefüllten Steuererklärung des Wohnsitzkantones samt Beilagen zusammen mit dem unausgefüllten, aber unterzeichneten Steuerformular abgeben. Die den Kanton Basel-Stadt betreffende Jahresrechnung bzw. Liegenschaftsabrechnung ist beizulegen. Personen mit Wohnsitz im Ausland haben die Steuererklärung in jedem Fall auszufüllen. Personen mit Wohnsitz in einem anderen Kanton, die im Jahr 2023 Wochenaufenthalt im Kanton Basel-Stadt hatten, sind nicht steuerpflichtig. Sie erhalten periodisch einen Fragebogen zugestellt.